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Rheinische Post: Eltern und Staat Kommentar Von Reinhold Michels

Düsseldorf (ots)

Den Rechtsstaat zeichnet neben manch anderem
aus, dass er Minderheiten vor der faktischen Macht der Vielen 
schützt, dass er gegebenenfalls den Staat selbst vor dem Recht eines 
Einzelnen klein macht. Ein Riesensprung für die Menschheit, die im 
Rechtsstaat lebt. Die Rechte der Allgemeinheit und diejenigen 
Einzelner müssen immer wieder ausbalanciert, gegeneinander abgewogen 
werden, damit Mehrheit und Minderheit zu ihrem Recht kommen. Die 
Waage halten Gerichte; wo es um Grundrechte geht:, das 
Bundesverfassungsgericht.
Es hat jetzt den Angehörigen einer religiösen Minderheit in einer 
wichtigen und klugen Entscheidung aufgezeigt, dass sie den Bogen 
ihrer Rechte als Minderheit nicht überspannen darf, konkret: dass sie
den Rechtsfrieden stört, wenn sie die Schulpflicht ihrer Kinder mit 
absurd befremdlichen Argumenten gegen gewachsene Brauchtumspflege und
Sexualdelikt-Aufklärung missachtet. Wer seine Kinder nicht mit 
schulischem Karnevalstreiben und bestimmten Unterrichtszielen in 
Berührung kommen lassen möchte, nimmt zwar sein Erziehungs-Grundrecht
wahr, aber das Kindeswohl verfehlt er. Das muss im Konflikt zwischen 
Eltern- und Staatsrecht auf Erziehung immer den Ausschlag geben.

Pressekontakt:

Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2303

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