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Rheinische Post: Klarheit beim blauen Dunst Kommentar VON DETLEV HÜWEL

Düsseldorf (ots)

Das Urteil aus Karlsruhe schafft Klarheit an
der Raucherfront: Entweder das Qualmverbot gilt für alle Gaststätten,
oder aber die Einraum-Betriebe ("Eckkneipen") erhalten einen 
Sonderstatus. Letzteres ist genau das, was ursprünglich auch die 
NRW-Regierung wollte. Doch sie verhedderte sich im Gestrüpp 
rechtlicher Vorschriften. Deshalb wurde ein Rauchverbot über 
Gaststätten ohne Nebenraum verhängt. Seit 1. Juli ist das rechtlich 
zwingend. Nach dem gestrigen Urteil ist diese Regelung aber nicht 
länger zu halten, auch wenn Karlsruhe die Rauch-Erlaubnis in 
Eckkneipen an bestimmte Kriterien (bis 75 Quadratmeter Größe; keine 
Jugendlichen unter 18 Jahre) geknüpft hat. Nun muss auch NRW sein 
Nichtraucherschutz-Gesetz nachbessern. Das Land kann ein totales 
Rauchverbot verhängen oder Ausnahmen für Eckkneipen zulassen  wofür 
einiges spricht: Die meisten Kneipenbesucher sind Raucher. Sie 
braucht der Gesetzgeber nicht in Schutz zu nehmen. Nichtraucher 
hingegen werden qualmfreie Lokale zu schätzen wissen. Dem 
nichtrauchenden Kellner, der im Raucherzimmer eines Restaurants 
servieren muss, hilft das jedoch nicht. Wahrscheinlich wird hier die 
EU eines Tages verfügen, dass niemand dort gegen seinen Willen 
arbeiten muss. Oder aber es kommt europaweit zu einem Rauchverbot in 
Gaststätten.

Pressekontakt:

Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2303

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