Bremen (ots) - Der Richterspruch von Karlsruhe ist vor allem eines: ein Vorratsbeschluss. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Doch einfach in die Schublade legen darf die Politik das Urteil nicht: Sie sollte schleunigst definieren, was sie unter "äußersten Ausnahmefällen" von "kastastrophischen Dimensionen" versteht. Nur für den hoffentlich nie eintretenden Fall des Falles.
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