Bremen (ots) - Radfahrer - gerade auch jene in Bremen - dürfen manches, was den motorisierten Verkehrsteilnehmern verboten ist: etwa gegen die vorgeschriebene Richtung viele Einbahnstraßen befahren. Oft können sie sich mit amtlichem Segen aussuchen, ob sie den angebotenen Radweg oder doch lieber die Fahrbahn oder den Gehweg benutzen. Park- und Halteverbote existieren für sie faktisch nicht; angeschlossene Fahrräder werden geduldet, auch wenn sie im Weg stehen. Diese Vorzugsbehandlung ist in Ordnung, denn niemand kann bestreiten, dass Radfahren eine sehr umweltfreundliche Form der Mobilität ist. Und wenn zigtausende Radler auch Auto, Bus oder Bahn fahren würden, wäre der Verkehrsinfarkt programmiert. Entsprechend groß ist das Selbst- und Sendungsbewusstsein vieler Radfahrer: Wir sind die Sauberen, die Guten! Und alle Privilegien, die wir gegenüber den Motorisierten genießen, sind nicht etwa gewährt, sondern hochverdient - und eigentlich immer noch zu wenige. Politisch und juristisch wird das eher befördert als in Frage gestellt. Bei weit mehr als nur einigen wenigen schwarzen Schafen hat das zu einer gewissen Verwilderung der Sitten geführt. In der Fußgängerzone absteigen und schieben? Bei Dunkelheit mit Licht fahren? Das scheinen Kulturtechniken einer aussterbenden Spezies zu sein - tatsächlich sind sie aber gesetzlich geboten. Doch das nutzt nichts, wenn die Bußgelder bei Verstößen lächerlich sind: In der Fußgängerzone muss der Kampfradler schon einen Unfall verursachen, um 25
Pressekontakt:
Weser-Kurier Produzierender Chefredakteur Telefon: +49(0)421 3671 3200 chefredaktion@Weser-Kurier.de

