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Produzentenallianz und ARD einigen sich auf vertragliche Zusammenarbeit bei Dokumentationen "Produzenten werden am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt"

Berlin (ots)

Die "Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V." und die ARD-Landesrundfunk¬an¬stalten haben "Eckpunkte der vertraglichen Zusammenarbeit für vollfinanzierte dokumentarische Auftragsproduktionen" beschlossen. Die Vereinbarung orientiert sich an einem vergleichbaren Abschluss der Produzentenallianz mit dem ZDF vom Oktober 2012 und bringt den Produzenten wesentliche Verbesserungen der Vertragsbedingungen.

"Die Modernisierung der Terms of Trade mit den Fernsehsendern war von Anfang an eines der wichtigsten Ziele der Produzentenallianz", erklärt Alexander Thies, Vorsitzender des Produzentenallianz-Gesamtvorstands. "Zwar sind wir damit noch lange nicht am Ende, aber die neue Eckpunktevereinbarung mit den ARD-Anstalten für Dokumentationen markiert das Erreichen einer wichtigen Etappe. Wir können jetzt sagen, dass wir die Geschäftsgrundlagen mit den öffentlich-rechtlichen Sendern bei den sogenannten vollfinanzierten Auftragsproduktionen und den Dokumentationen erheblich verbessern konnten."

Eva-Maria Michel, Verhandlungsführerin für die ARD und stellvertretende Intendantin des WDR: "Die ARD hat damit die Vorgabe des Rundfunkstaatsvertrags nach ausgewogenen Vertragsbedingungen für die drei größten Genre Fiktion, Unterhaltung und jetzt eben auch Dokumentation erfüllt. Mit der Allianz Deutscher Produzenten hatten wir einen durchaus selbstbewussten, aber auch professionellen und lösungsorientierten Verhandlungspartner".

Die Beschlüsse im Einzelnen:

   - Die Produzenten erhalten eine Beteiligung in Höhe von 16 % der 
     Bruttoerlöse (nach Abzug von Synchronisationskosten sowie einer 
     Pauschale in Höhe von 35% für die Aufbereitung der Produktion) 
     aus der Auswertung der Produktion im Ausland, im Pay-TV, im Kino
     und aus Videogrammen (z. B. DVD, Blue-ray Disc). Eine 
     Vereinbarung über die Beteiligung der Produzenten an den 
     VoD-Erlösen wird noch geschlossen.
   - Verwertungsrechte, die vom Sender nicht innerhalb einer 5 
     Jahres-Frist genutzt werden, können dem Produzenten 
     rückübertragen werden, wenn er ein konkret vorliegendes 
     Verwertungsinteresse nachweist. Die Sender behalten dabei ein 
     nicht-exklusives Sende- und Klammerteilrecht. Diese Regelung 
     gilt für Produktionen, die seit dem 1. Juli 2011 
     erstausgestrahlt wurden. Eine Auswertung außerhalb der 
     deutschsprachigen Gebiete ist bereits vor Ablauf der 
     5-Jahres-Frist möglich, wenn ein Verwertungsinteresse 
     nachgewiesen werden kann. Die Sender werden in beiden Fällen am 
     Erlös beteiligt.
   - Bei den Handlungskosten konnte eine gestaffelte Erhöhung 
     verhandelt werden.
   - In die Kalkulationsposten werden weitere Berufsbilder 
     aufgenommen.
   - Kosten für besonders aufwendige produktionsvorbereitende 
     Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von 
     Produktionsvorbereitungsverträgen geltend gemacht werden.
   - Bürgschaftskosten sind in marktüblicher Höhe bei Rückgabe der 
     Bürgschaft erstattungsfähig.
   - Für vom Produzenten an die Sender herangetragene Stoffe/Formate 
     besteht künftig eine Produzentenbindung.
   - Die Eckpunktevereinbarung gilt für inhaltlich in sich 
     abgeschlossene Produktionen und schon ab einer Programmlänge von
     15 Min.

Dazu Thomas Baumann, ARD-Chefredakteur: "Dokumentationen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Programmangebots. Wir haben dafür im Programmschema feste Sendeplätze. Die vereinbarten Eckpunkte stellen eine faire Arbeitsgrundlage für eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Produzenten dar."

"Dass wir gut anderthalb Jahre nach der Gründung der Produzentenallianz-Sektion Dokumentation mit beiden öffentlich-rechtlichen Sendergruppen die Rahmenbedingungen für Doku-Produzenten neu gestalten konnten, ist ein Riesenerfolg", so Dagmar Biller, Vorsitzende des Sektionsvorstands. "Denn es ist uns gelungen, die jahrzehntelang geübte Vertragspraxis aufzubrechen und die Produ¬zenten am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme zu beteiligen. Jetzt freuen wir uns auf die Fortsetzung der Gespräche mit der ARD über teilfinanzierte Produktionen."

Der Text der "Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. und den ARD-Landesrundfunkanstalten" ist hier online zugänglich: www.produzentenallianz.de/eckpunkte-dokumentation/

Pressekontakt:

ARD-Pressestelle (NDR)
Tel: 040/4156-5005
E-Mail: pressestelle@ard.de

Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen
Jens Steinbrenner
Pressesprecher / Referent Öffentlichkeitsarbeit
Kronenstraße 3
10117 Berlin
Tel: 030 206 70 88-22
Fax: 030 206 70 88-44
Mobil: 0151 195 099 82
jens.steinbrenner@produzentenallianz.de

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