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ARD-Vorsitzender: "Man kann nicht die Freiheit schützen, indem man Grundrechte abschafft" - Geplante Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung würde Journalisten bei der Informationsbeschaffung behindern

Saarbrücken (ots)

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat noch einmal
an die Bundestagsabgeordneten appelliert, der geplanten Neuregelung 
der Telekommunikationsüberwachung in der vorliegenden Form nicht 
zuzustimmen. Raff: "Das geplante Gesetz macht Journalistinnen und 
Journalisten zu Geheimnisträgern zweiter Klasse. Es setzt sie der 
Gefahr aus, dass sie künftig ihre Informanten nicht mehr schützen 
können. Dadurch werden sie weniger heiße Informationen bekommen. Der 
gesellschaftliche Auftrag der Medien wird damit erschwert, in 
einzelnen Fällen seine Erfüllung vermutlich sogar verhindert."
Der ARD-Vorsitzende verlangte, dass Journalistinnen und 
Journalisten auch künftig in der Lage sein müssten, ihre 
Informationen frei und geschützt vor äußeren Eingriffen einholen zu 
können. Durch die geplanten minderen Schutzrechte für Journalisten, 
sieht Raff die Grundrechte angegriffen: "Wir haben lange für den 
Schutz der journalistischen Arbeit in Form eines gesetzlichen 
Zeugnisverweigerungsrechts gekämpft, damit Journalisten frei und 
unabhängig ihre Aufgabe im Dienste der Gesellschaft erfüllen können. 
Diese Position soll nun durch die geplanten Änderungen ganz klar 
geschwächt werden."
Zwar äußerte Raff Verständnis dafür, dass die Politik nach immer 
neuen Möglichkeiten einer effektiven Bekämpfung von Terror und 
Kriminalität suche. Raff: "Man kann aber nicht die Freiheit schützen,
indem man Grundrechte abschafft!"
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Journalistinnen und 
Journalisten ein deutlich geringerer Schutz gegen 
Ermittlungsmaßnahmen gewährt werden soll als anderen 
Berufsgeheimnisträgern. Während Abgeordnete und Strafverteidiger von 
der Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise ihrer Telefone, 
ausgenommen werden sollen, soll bei Journalisten nach dem Willen der 
Bundesregierung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall 
erfolgen.
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen, zu dem auch die 
ARD gehört, hatte bereits am vergangenen Freitag die 
Bundestagsabgeordneten in einem Brief aufgefordert, sich für die 
Sicherung und Garantie des Informantenschutzes einzusetzen. Dem 
Bündnis gehören außerdem der Deutsche Journalisten-Verband, die 
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher 
Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien 
(VPRT), der Deutsche Presserat und das ZDF an.

Pressekontakt:

ARD-Pressestelle
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken
0681-602-2040
pressestelle@ard.de

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