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Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Hypothekenbanken begrüßen fundamental bessere Beurteilung des Pfandbriefs durch Rating Agentur Moody's

Berlin (ots)

"Ein guter Tag für den Pfandbrief", sagte Louis
Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Hypothekenbanken,
am Mittwoch Nachmittag in Berlin in Reaktion auf die von Moody's
angekündigte Anpassung ihres Ratingansatzes für Pfandbriefe.
Unter Berufung auf die aktuell in der parlamentarischen Beratung 
befindlichen Vorschläge zur Verbesserung der insolvenzrechtlichen 
Stellung der Pfandbriefgläubiger im Hypothekenbankgesetz (HBG) 
hatte die Rating Agentur am Mittwoch Mittag die Aktualisierung ihres 
Pfandbriefkrediturteils  angekündigt. Moody's verlautbarte, dass die 
geplanten Änderungen die Sicherheit des Pfandbriefs ausreichend 
stärken, um den Abstand des Ratings von Hypothekenpfandbriefen zum 
unbesicherten Langfristrating eines Emittenten von drei auf vier und 
im Fall der Öffentlichen Pfandbriefe von vier auf fünf  auszuweiten, 
sobald die Novelle des HBG und die Rechtsverordnung zur barwertigen 
Deckungsrechnung Rechtskraft erlangt hätten.
Auch die Anhebung der erst im April im Hinblick auf die Einführung
einer Barwertverordnung angekündigte Untergrenze des 
Pfandbriefratings wurde in Aussicht gestellt. So sollen 
Hypothekenpfandbriefe schlechtestenfalls mit Aa2 und Öffentliche 
Pfandbriefe mindestens mit Aa1 eingestuft werden. Bisher hatte 
Moody's Untergrenze für Pfandbriefratings jeweils eine Stufe 
niedriger gelegen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Financial 
Strength Rating des Emittenten mindestens ein C ausweist.
Die Anhebung des Pfandbriefratings durch Moody's auf vier bzw.
fünf Stufen über dem unbesicherten Rating eines Emittenten
unterstreicht den Anspruch der Hypothekenbanken, mit dem Pfandbrief
Standards in bezug auf den Anlegerschutz zu setzen, die ihres
gleichen suchen. Dies wird auch dadurch deutlich, dass kein anderes
pfandbriefähnliches Wertpapier des europäischen Auslands in Moody's
Analyse ein so hohes Notching erzielt wie der Pfandbrief.
Eine weitere gute Nachricht ist, dass Moody's nunmehr - wie die 
anderen beiden bedeutenden Ratingagenturen auch - eine freiwillige 
zusätzliche Sicherheitsausstattung der Deckungsmassen anerkennt. 
Damit kann der Notchingansatz außer Kraft gesetzt werden und jeder 
Emittent ein AAA für seine Pfandbriefe erreichen.
Zu einer noch positiveren Beurteilung des Pfandbriefs konnte sich 
Moody's nicht durchringen. "Die Hypothekenbanken sehen es auch 
weiterhin als ihr Ziel an den, Pfandbrief zu pflegen und seine 
Qualität zu stärken ", sagte Louis Hagen
Die Novelle des HBG wird als Bestandteil des Gesetzespakets zur 
Umsetzung der EU-Richtlinie über Finanzsicherheiten zur Zeit im 
Bundesrat beraten. Aufgrund der Vorgabe aus Brüssel, die Richtlinie 
bis zum 27. Dezember des Jahres in nationales Recht umgesetzt zu 
haben, wird davon ausgegangen, dass das Gesetzespaket noch vor dem 
Jahreswechsel verabschiedet wird.
Die Veröffentlichung der Rechtsverordnung zur barwertigen 
Deckungsrechnung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen 
(BaFin) wird für Anfang Dezember des Jahres erwartet. Die 
Rechtsverordnung regelt die Details der barwertigen Deckung, die mit 
der letzten Novelle des HBG im Juli 2002 in Kraft trat.

Pressekontakt:

VDH Verband deutscher Hypothekenbanken
Georgenstr. 21
10117 BerlinDr.
Tel.: 030 20915-100
Fax: 030 20915-101
http://www.hypverband.de

Helga Bender,
Tel.: 030 20915-330
E-Mail: bender@hypverband.de

Christian Walburg,
Tel.: 030 20915-340
E-Mail: walburg@hypverband.de

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