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Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Hypothekenbanken begrüßen Einigung im Vermittlungsausschuss zum 4. Finanzmarktförderungsgesetz

Berlin (ots)

Die deutschen Hypothekenbanken begrüßen den am
Mittwoch Abend gefundenen Kompromiss im Vermittlungsausschuss zum 4.
Finanzmarktförderungsgesetz als wichtigen Schritt für den Finanzplatz
Deutschland. Damit dürfte - so Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes deutscher Hypothekenbanken in Berlin - auch der dringend
erforderlichen Verabschiedung der in diesem Gesetzesvorhaben
enthaltenen Novelle des Hypothekenbankgesetzes (HBG) nichts mehr im
Wege stehen.
Erfreulich sei, so der Verbandsgeschäftsführer, dass im
Vermittlungsverfahren die Geschäftspotenziale der
Immobilienfinanzierungen in den USA und Kanada gegenüber dem Entwurf
erweitert worden seien. Dies war vom VDH im Hinblick auf Ertrags- und
Risikodiversifizierungsmöglichkeiten sowie der Gleichstellung mit
Wettbewerbern im Vorfeld gefordert worden. Einsichtig zeigte sich der
Verband, dass die Immobilienfinanzierung in Japan von der genannten
Erweiterung  nicht in gleichem Maße profitiert.
Die Novelle des HBG eröffnet den Hypothekenbanken erstmals die
Möglichkeit sowohl im Staats- als auch im Hypothekarkreditgeschäft
außerhalb Europas, d.h. in den USA, Kanada und Japan agieren zu
können. Dies sei sowohl für die Schaffung neuer Ertragspotentiale als
auch für die Diversifizierung von Risiken und Einnahmequellen ein
entscheidender Schritt. Zusammen mit Neuerungen wie der Möglichkeit,
Derivate in begrenztem Maße in Deckung nehmen zu können und der
Einführung der barwertigen Deckungsrechnung werde damit die hohe
Sicherheit des deutschen Pfandbriefs, dem traditionellen
Refinanzierungsinstrument der Hypothekenbanken, weiter gestärkt.
Hagen geht davon aus, dass der Bundesrat nunmehr das Gesetzespaket
auf seiner Sitzung am 31. Mai verabschiedet und dass die HBG-Novelle
damit bereits zum 1. Juli 2002 in Kraft treten kann.
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