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Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist ab 1. Mai Pflicht

Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist ab 1. Mai Pflicht
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Krefeld (ots)

Wer ab dem 1. Mai 2015 sein Haus per Inserat verkaufen oder neu vermieten will, muss verschiedene Angaben zu den Energiekennwerten des Gebäudes in den Anzeigentext aufnehmen. Auch Besitzer veralteter Heizanlagen werden durch die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 zum Handeln aufgefordert: Heizungen, die 30 Jahre oder älter sind, sollten zügig durch ein modernes Gerät ersetzt werden. Wo kein Erdgasanschluss liegt, sind flüssiggasbetriebene Gasbrennwertthermen eine kosten- und CO2-sparende Alternative zum veralteten Ölkessel.

Bereits seit Beginn dieses Jahres gilt: Heizungen, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen stillgelegt werden, sobald sie 30 Jahre alt sind. "Veraltete Heizsysteme verbrauchen unnötig viel Energie", erklärt Thomas Landmann, Verkaufsdirektor beim Flüssiggasversorger Primagas. "Das wirkt sich nicht nur negativ auf die Energiekosten aus, sondern auch auf das CO2-Einsparziel der Bundesregierung."

Hohe Bußgelder bei veralteten Kesseln

Ausgenommen von der Neuregelung sind Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer seit dem 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung selbst nutzt. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Auflage jedoch vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen. Richtig teuer wird es, wenn Immobilienbesitzer diese alten Heizkessel weiter nutzen: Dann drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Geregelt ist das alles in der Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Sie schreibt außerdem vor, in welchen Fällen die Ausstellung eines Energieausweises verpflichtend ist und welche Angaben dieser enthalten muss. "Für Laien sind die umfangreichen Vorschriften und Ausnahmeregelungen der EnEV mitunter schwer durchschaubar", sagt Thomas Landmann. So müssen Eigentümer oder Makler beispielsweise bestimmte Kennwerte bei Verkauf oder Neuvermietung ab dem 1. Mai 2015 nun auch in den Text von kommerziellen Immobilienanzeigen aufnehmen.

Im Zweifel den Fachmann fragen

Wer unsicher ist, ob er etwa von der Pflicht betroffen ist, seine Heizung auszutauschen, sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Denn der hat im Zweifelsfall den besten Überblick über potenziell günstigere Alternativen. In vielen Fällen macht sich die Kombination aus neuer Heizanlage und effizientem Energieträger gleich mehrfach bezahlt: "Mit moderner Brennwerttechnik und Flüssiggas beispielsweise können Hausbesitzer ihre Energiekosten im Vergleich zu einer alten Ölheizung um bis zu 30 Prozent senken", so Thomas Landmann. Dabei ist der Umstieg auf Flüssiggas gerade in ländlichen Regionen ohne Anschluss an das Erdgasnetz von Vorteil. Und auch die Kosten für Wartung und Reinigung sind geringer: Denn bei der Verbrennung von Flüssiggas entstehen kaum Ruß, Asche und Feinstaub, was den Wartungsaufwand der Anlage minimiert. Außerdem werden durch das Heizen mit Flüssiggas bis zu 15 Prozent weniger CO2-Emissionen freigesetzt als bei Heizöl.

Gute Argumente für alle, die ihre Heizung erneuern möchten oder müssen. Aber auch für diejenigen, die den Neubau ihrer Immobilie für 2016 planen: Dann werden die Anforderungen an den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf durch die EnEV erneut verschärft.

Über das Unternehmen:

PRIMAGAS gehört zu den führenden Flüssiggas-Anbietern in Deutschland. Als eines der wenigen Unternehmen mit TÜV NORD geprüfter Servicequalität und geprüfter Kundenzufriedenheit in der Branche ist PRIMAGAS der ideale Partner für alle Privathaushalte und Betriebe, die auf saubere Energien setzen. Rund 260 Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie weit über 3.000 Vertriebspartner für den technischen Kundendienst beraten kompetent in allen Fragen rund um das Flüssiggas. Durch eine bundesweite Transportlogistik mit Zwischenlagern für mehrere Tausend Tonnen Flüssiggas steht PRIMAGAS für eine zeitnahe und sichere Versorgung. PRIMAGAS ist Teil der internationalen Initiative "Außergewöhnliche Energie" und ist stolz darauf, mit Flüssiggas eine besonders vielseitige und umweltschonende Energie zu vertreiben.

Kontakt PRIMAGAS Energie GmbH & Co. KG:

Nicole Gorke
Luisenstraße 113
47799 Krefeld
Fon 02151 852319
Fax 02151 852340
ngorke@primagas.de
www.primagas.de

PRIMAGAS
c/o Ketchum Pleon GmbH
Bahnstraße 2
40212 Düsseldorf
Fon 0211 9541 2767
primagas@ketchumpleon.com

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