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Neues Umweltrecht für Deutschland: Bewährte Standards ausbauen, Chancen nutzen!

Bonn (ots)

Pressemitteilung von DNR, BUND und NABU
Neues Umweltrecht für Deutschland: Bewährte Standards ausbauen, 
Chancen nutzen!
Anlässlich die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein 
künftiges Umweltgesetzbuch (UGB) und des Beginnes der Ressort- und 
Länderabstimmung warnen die drei Verbände DNR, BUND und NABU vor 
einer Aufweichung bestehender und bewährter Standards des Schutzes 
von Lebensgrundlagen und unzähliger Tier- und Pflanzenarten bei der 
weiteren Ausgestaltung des UGB. Aus Sicht der Verbände ist der 
Entwurf enttäuschend.
"Die Chance zu einer Harmonisierung und Vereinfachung des 
Umweltrechts sollte genutzt werden. Gerade dies ist aber im 
Referentenentwurf noch nicht gelungen, die Vernetzung des 
Naturschutzteils mit dem allgemeinen Teil des UGB ist unzureichend. 
Vor allem besteht bei der nun anstehenden Abstimmung mit Ressorts und
Ländern nun die große Gefahr, dass die Naturschutzstandards des 
derzeit noch gültigen Bundesnaturschutzgesetzes angegriffen werden. 
Dies darf vor dem Hintergrund des weiterhin zunehmenden 
Artenverlustes - u.a. durch Klimawandel und die konventionelle 
Landwirtschaft - nicht geschehen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
muss dafür sorgen, dass der Naturschutz gegenüber wirtschaftlichen 
Interessen nicht unter die Räder kommt", betont Dr. Helmut 
Röscheisen, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), des
Dachverbandes der anerkannten Naturschutzverbände. Leider aber weise 
bereits der jetzige Entwurf in die andere Richtung, die Chance zur 
Verbesserung und Konkretisierung etwa von Eingriffsregelung, 
Biotopverbund und des Artenschutzes werde nicht genutzt.
BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm wies auf Defizite bei den 
Vorschriften zur Verbandsbeteiligung und zur Verbandsklage hin. "Der 
Gesetzgeber schlägt hier einen völlig falschen Weg ein. So fehlen 
nicht nur wie bisher umfassende Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten 
im Naturschutzrecht (etwa im Bereich Artenschutz). Künftig sind die 
Länder vor allem auch nicht mehr daran gehindert, die Beteiligungs- 
und Klagerechte im Naturschutzbereich vollständig zu streichen. 
Fatale Aussichten angesichts aktueller Landesgesetze, die die 
Verbänderechte auf ein Minimum reduzieren. Auch das von der EU 
verbriefte Recht der Verbände auf umfassende gerichtliche Überprüfung
umweltrelevanter Genehmigungsverfahren ist im UGB bislang nicht 
verankert."
"Auch die Definition der guten fachlichen Praxis der Landnutzung 
ist von nationaler Bedeutung und muss zwingend als Grundsatz 
ausgestaltet werden, von dem die Länder nicht mehr abweichen können. 
Angesichts des ungebremsten Artenschwunds darf gerade der Naturschutz
nicht zur Mogelpackung verkommen. Sonst wird das Gesetz für 
Deutschland als Gastgeber der Weltkonferenz zur Biologischen Vielfalt
im kommenden Jahr und nach der Vorstellung der Nationalen Strategie 
zum Schutz der Biologischen Vielfalt zu einer Blamage" erklärte Leif 
Miller, Geschäftsführer des NABU.
DNR, BUND und NABU werden gemeinsam das Gesetzgebungsverfahren 
weiterhin kritisch begleiten. "Eine Zersplitterung und ein Wettbewerb
um die niedrigsten Umweltstandards unter den Bundesländern muss auf 
jeden Fall verhindert werden!" so die einhellige Forderung der Natur-
und Umweltschutzverbände.
Link zum Referentenentwurf des UGB: 
http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/umweltgesetzbuch/doc/40448.php
Ansprechpartner:
DNR: Dr. Ellen Krüsemann, Tel. 0208/88059-21,
E-Mail:  lb.naturschutz@t-online.de
BUND: Friedrich Wulf, 030/27 58 64 51,
E-Mail:  Friedrich.Wulf@bund.net
NABU: Magnus Herrmann, 030/ 28 49 84 16 18,
E-Mail:  Magnus.Herrmann@NABU.de

Pressekontakt:

Dr. Helmut Röscheisen, Deutscher Naturschutzring, Tel.: 0160-97209108

Original-Content von: Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V., übermittelt durch news aktuell

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