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Der Tagesspiegel: Streit um Sicherungsverwahrung: Union warnt vor Freilassung von Gewalttätern

Berlin (ots)

Berlin - Die Innen- und Rechtspolitiker der Union aus Bund und Ländern stemmen sich gegen die Absicht von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Gewalttäter ersatzlos zu streichen. Bei einem Treffen am Donnerstag in Berlin warnten sie zudem vor der weiteren Freilassung sicherungsverwahrter Personen als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Man sei der gemeinsamen Auffassung, "dass in Fällen schwerster Kriminalität und fortbestehender Gefährlichkeit des Täters das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit das Interesse des sicherungsverwahrten Straftäters an seiner persönlichen Freiheit überwiegt", heißt es in einem Positionspapier, das dem Berliner "Tagesspiegel" vorliegt und das als Grundlage für weitere Gespräche mit der Bundesjustizministerin dienen soll. Die Unterzeichner sehen "keinen Anlass für eine sofortige Freilassung der Betroffenen" und bezeichnen eine Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu einer Neuregelung als "vertretbar". Diese sei allerdings "dringend geboten" und müsse "unverzüglich" angegangen werden.

Das Papier stammt aus der Feder des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Peter Altmaier (CDU). Teilnehmer der Runde waren unter anderem die beiden bayerischen CSU-Minister Beate Merk (Justiz) und Joachim Herrmann (Inneres), Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder, die Innenminister Sachsens und Thüringens, Markus Ulbig und Peter Michael Huber, sowie zuständige Staatssekretäre aus Hessen, Niedersachsen und dem Saarland.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Dezember 2009 als verkappte Strafverlängerung kritisiert. Unter Bezug darauf wurden bereits mehrere Gewalttäter von Gerichten auf freien Fuß gesetzt. Es gebe jedoch Fälle, in denen "das Erfordernis einer nachträglichen Anordnung von Sicherungsmaßregeln besteht, weil sich die besondere Gefährlichkeit des Täters erst im Verlauf der Strafhaft und damit nach dem rechtskräftigen Strafurteil manifestiert", heißt es in dem Unionspapier. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums sei "an verschiedenen Stellen ergänzungs- und verbesserungsbedürftig". Gleichzeitig würdigen die Kritiker, dass dort auch wichtige Vorschläge der Union aufgegriffen seien.

Anstelle der bisherigen nachträglichen Sicherungsverwahrung müsse ein neues "Instrument der nachträglichen Sicherheitsunterbringung" entwickelt werden, das den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention entspreche, fordern die Unionspolitiker. So müsse man sich auf schwerwiegende Straftaten wie schwere Sexual- und Gewaltdelikte beschränken, eine gesicherte Gefahrenprognose vorliegen haben und auch die Unterbringungsbedingungen umgestalten. So genannte "Altfälle" müssten dann in diese neue Form der Sicherungsunterbringung überführt werden.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de

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