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Der Tagesspiegel: Unionsabgeordnete wollen Forschung mit embryonalen Stammzellen komplett verbieten
Gesetzentwurf gestartet - Auch JU-Chef Mißfelder bei den Unterzeichnern

Berlin (ots)

Berlin - Zu den drei Gruppenanträgen zur Lockerung
beziehungsweise Beibehaltung des Stammzellgesetzes kommen nun noch 
zwei weitere hinzu. Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel am 
Sonntag"  hat das Büro des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe einen 
Gesetzentwurf erarbeitet, der das Verbot jeglicher Forschung mit 
embryonalen Stammzellen in Deutschland vorsieht. Rund 20 
Unionsabgeordnete haben ihn bereits unterschrieben, darunter der 
Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder sowie die 
Abgeordneten Peter Weiß, Günter Krings (beide CDU) und Maria Eichhorn
(CSU). Der Entwurf fällt hinter den Bundestagskompromiss von 2002 
zurück, wonach embryonale Stammzellen verwendet werden dürfen, wenn 
sie vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden.
Gleichzeitig ist im Büro der Grünen-Abgeordneten Priska Hinz ein 
Gesetzentwurf in Arbeit, wonach die bisherigen Regelungen zwar 
beibehalten würden, die Beteiligung deutscher Forscher an 
Stammzell-Projekten im Ausland aber künftig nicht mehr strafbar wäre.
Mit solcher Entkriminalisierung könne man womöglich noch mehr 
Abgeordnete für die Beibehaltung der bisherigen Stichtagsregelung 
gewinnen, meinen die Initiatoren. Bisher haben diesen Antrag rund 115
Abgeordnete unterschrieben, vor allem aus den Fraktionen der Grünen 
und der Union.
"Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass es in der Union ein 
paar Abgeordnete gibt, die nur dagegen sind, dass man den Stichtag 
verschiebt", begründete Hüppe im "Tagesspiegel am Sonntag" die 
zusätzliche Initiative der Lebensschützer. Die Argumente für ein 
ausnahmsloses Importverbot seien seit 2002 "nicht weniger geworden, 
sondern mehr". Da müsse man dann "schon auch mal konsequent sein".
Ihren Wunsch, das Gesetz zu verschärfen, begründen die 
Unterzeichner mit der Sorge, darin "komme die Achtung der 
Menschenwürde nicht im gebotenen Maße zum Ausdruck". Außerdem sei der
Kompromiss von 2002 durch zwei inzwischen überholte Einschätzungen 
gerechtfertigt worden - die hohen Erwartungen in Therapien für bisher
unheilbare Krankheiten und die scheinbare Alternativlosigkeit zur 
Forschung mit embryonalen Stammzellen. In den vergangenen zehn Jahren
habe man mit embryonaler Stammzellforschung aber keine einzige 
Therapie entwickeln können. Stattdessen gebe es große Erfolge mit 
adulten Stammzellen. So sei es gelungen, menschliche Hautzellen 
genetisch zu reprogrammieren. Die Forschung mit embryonalen 
Stammzellen sei "heute nicht mehr alternativlos", heißt es in dem 
Gesetzentwurf. Es könne auf deren "Zulässigkeit verzichtet werden, 
ohne damit die Möglichkeit der Forschung mit pluripotenten 
menschlichen Stammzellen oder Chancen auf mögliche Therapien zu 
verlieren".
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Politik, Tel. 030 26009 389

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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