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Beitragsrückerstattung bei der INTER - INTER Krankenversicherung aG vergütet wieder bis zu sechs maßgebliche Monatsbeiträge

Mannheim (ots)

Die Versicherten der INTER Krankenversicherung aG erhalten in diesem Jahr eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von insgesamt 22 Mio Euro.

"Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind wir unseren Kunden in hohem Maße verpflichtet. Daher freuen wir uns sehr, unsere Mitglieder an der positiven Entwicklung der INTER Krankenversicherung aG teilhaben zu lassen", so Vorstandsvorsitzender Bernd Jansen.

Die INTER zahlt ihren Versicherten bei Leistungsfreiheit in der Krankheitskostenvollversicherung eine Beitragsrückerstattung, die bis zu sechs maßgebliche Monatsbeiträge (bei 7 Jahren ununterbrochener Leistungsfreiheit) umfassen kann.

Voraussetzung ist, dass während des ganzen Jahres 2007 ohne Unterbrechung eine Krankheitskostenvollversicherung bestand, die Tarife oder Tarifkombinationen für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlungen beinhaltet. Für das Behandlungsjahr 2007 dürfen aus dieser Versicherung keine Leistungen in Anspruch genommen worden sein, und diese Versicherung muss auch noch zum 01.07.2008 ungekündigt bestanden haben.

Viele Versicherungsnehmer/innen reichen angefallene Arztrechnungen erst dann bei uns ein, wenn die zu erwartende Erstattung - abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung - über dem (vorher angekündigten) Betrag der Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit liegt. Auf diese Weise können die Versicherten motiviert werden, durch Selbstzahlung kleinerer Rechnungen aktiv auf die künftige Beitragsentwicklung Einfluss zu nehmen.

Auch im Falle der Leistungsfreiheit in den Jahren 2008 und 2009 ist die Zahlung einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung bereits von der Mitgliedervertreterversammlung beschlossen worden.

Pressekontakt:

INTER Versicherungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon (0621) 427-1147,
Fax (0621) 427-8560,
e-Mail: presse@inter.de

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