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"Soldat James Ryan": Wichtiger Schritt auf dem Weg in die Prime Time / Der Klage von ProSieben wurde teilweise stattgegeben

München (ots)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat Versagungsbescheid für 20.00 Uhr
aufgehoben / Die MABB muss neu bescheiden
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin ging heute das Verfahren um den
"Oscar"-prämierten Spielfilm "Der Soldat James Ryan" in die nächste
Runde. Vor der 27. Kammer wurde die Klage der ProSieben Television
GmbH gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) auf Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung für die Ausstrahlung einer Schnittfassung
um 20.00 Uhr verhandelt.
Über 15 Monate dauerte das Verfahren bislang, in das insbesondere
die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.), die Kommission
der Gemeinsamen Stelle für Jugendschutz und Programm und der
Medienrat der MABB involviert waren. Der Medienrat der MABB entschied
sich Ende letzten Jahres dazu, dem Ausnahmeantrag nicht stattzugeben.
Gegen den entsprechenden Ablehnungsbescheid vom 15 November 2001,
reichte die ProSieben Television GmbH vor dem Verwaltungsgericht
Berlin Klage ein.
Heute urteilte das Verwaltungsgericht Berlin, dass die
Entscheidung der MABB schon aus formalen Gründen rechtswidrig war.
Nach dem Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg muss die Entscheidung
über eine Ausnahmegenehmigung vom Direktor der MABB getroffen werden,
und nicht vom Medienrat. Dieser muss jetzt erneut darüber
entscheiden. Als Grundlage sollen ihm hierfür nicht nur die
Stellungnahmen der anderen Landesmedienanstalten dienen, sondern
ausdrücklich auch die der FSF. Die Freiwillige Selbstkontrolle
Fernsehen e.V. hatte für die Schnittfassung des Films einstimmig eine
Empfehlung für die Ausstrahlung ab 20.00 Uhr ausgesprochen. Von
dieser kann - laut Urteilsspruch - der Direktor der MABB nur dann
abweichen, "wenn eine mit gleichartigem Sachverstand versehene Stelle
diese Einschätzung nachvollziehbar widerlegt" (laut Pressemitteilung
des Verwaltungsgerichts Berlin, Nr. 17/2002).
ProSieben-Geschäftsführer Nicolas Paalzow: "Das Urteil bestätigt
unsere Auffassung, das Selbstkontrolle funktioniert und es ist ein
klares Votum für die FSF. Es bringt uns als ‚Spielfilmsender Nummer
eins' einen deutlichen Schritt weiter, diesen mehrfach
ausgezeichneten Film einem breiteren Publikum vorzustellen. Und macht
für die Zukunft deutlich, dass die Selbstkontrolle der Sender in
Zusammenarbeit mit der FSF den richtigen Weg für einen effektiven
Jugendschutz darstellt."
Bei Fragen:
Susanne Lang
Leitung Kommunikation/PR
ProSieben Television GmbH
Tel. 089/9507-1183
Fax 089/9507-1194 
susanne.lang@ProSieben.de

Original-Content von: ProSieben, übermittelt durch news aktuell

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