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Die drei hartnäckigsten Mietrechts-Irrtümer

Nürnberg (ots)

   Mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte sind Mieterhaushalte.
   Dennoch wissen viele Mieter nicht, was erlaubt und was verboten
   ist. Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, zeigt die
   drei hartnäckigsten Irrtümer.

Obwohl die meisten deutschen Haushalte zur Miete wohnen, ist das Mietrecht für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Die Folge: Irrtümer und Halbwahrheiten halten sich hartnäckig und führen oft zu Unstimmigkeiten, Streit oder sogar Gerichtsverfahren. Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, erläutert die wichtigsten Mietrechts-Irrtümer.

1. Wer drei Nachmieter präsentiert, kann vorzeitig ausziehen

Ein verbreiteter Irrtum. Tatsächlich gilt immer die vertragliche Regelung oder die gesetzliche Drei-Monats-Frist für Mieterkündigungen. Anders sieht es nur aus, wenn im Mietvertrag eine Nachmieter-Vereinbarung getroffen wurde. Doch auch dann muss der Vermieter nicht jeden Nachmieter akzeptieren. Bestehen beispielsweise Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des potentiellen Nachfolgers, kann der Vermieter ablehnen.

2. Mieter müssen beim Auszug nicht renovieren

Falsch! Nur wenn im Mietvertrag eine ungültige Klausel zu Schönheitsreparaturen und Endrenovierung steht oder gar nichts vereinbart wurde, darf der Mieter die Arbeiten verweigern. Ungültig sind zum Beispiel Klauseln, die starre Fristen oder eine Renovierungsverpflichtung unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung enthalten. Werden jedoch flexible Zeiträume oder zustandsabhängige Bedingungen genannt, steht der Mieter in der Pflicht.

3. Zweimal laut feiern im Jahr ist erlaubt

Nein! Lärmbelästigung ist niemals erlaubt, auch nicht zum Geburtstag oder anderen Anlässen. In der Realität wird das Feiern in der Wohnung zwar meist geduldet - aber nicht alles, was geduldet wird, ist auch erlaubt. Das gilt übrigens auch für das Grillen auf dem Balkon: Wird ein Nachbar durch den Rauch erheblich gestört, ist es nicht gestattet.

Über Immowelt.de:

Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit Immowelt.de eines der erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 58 Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat. Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen.

Unsere Softwareprodukte Makler 2000, estatePro und Immowelt i-Tool gehören zu den führenden Lösungen in der Immobilienbranche und erleichtern vielen Tausend Benutzern das tägliche Arbeiten.

Abgerundet wird unser Angebot durch das Fach-Portal Bauen.de und das Ferienwohnungs-Portal Fewoanzeigen.de.

Presse-Kontakt:

Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax:
0911/520 25-15

Original-Content von: immowelt, übermittelt durch news aktuell

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