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Neue Gewerbeabfallverordnung: Deutsche Umwelthilfe fordert von den Bundesländern einen strikten Vollzug der Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen

Berlin (ots)

Novellierte Verordnung zum Umgang mit Gewerbeabfällen tritt am 1. August 2017 in Kraft - Vollzug der getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen muss durch die Bundesländer sichergestellt werden - DUH kritisiert das Fehlen einer gemeinsamen Recyclingquote für getrennte und gemischte Gewerbeabfälle und fordert Nachbesserungen

Am 1. August 2017 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft, die im Wesentlichen die Anforderungen an die getrennte Sammlung von Gewerbeabfällen verschärft. Dadurch sollen deutlich mehr Abfälle, wie zum Beispiel Papier, Kartonagen, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle oder Glas separat erfasst und deren qualitativ hochwertiges Recycling gestärkt werden. Um zu einem höheren Maß an Umweltschutz und Ressourcenschonung zu kommen, sind nicht nur weitergehende gesetzliche Anforderungen, sondern vor allem ein funktionierender Vollzug notwendig. Denn bislang wurde der überwiegende Teil der Gewerbeabfälle von Unternehmen nicht getrennt erfasst und recycelt, sondern als gemischter Gewerbeabfall gesammelt und verbrannt. Deshalb fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesländer auf, die Einhaltung der verschärften Getrennthaltungspflichten zur Sammlung von Gewerbeabfällen zu überprüfen und Verstöße zu sanktionieren.

"Die bisherige Pflicht zur Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen für ein hochwertiges Recycling wurde von kaum einem Unternehmen ernst genommen, weil es keinen Vollzug durch die Bundesländer gab. Im Ergebnis wurden jährlich mehr als fünf Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle sinnlos verbrannt und vernichtet. Ein rohstoffarmes Land wie Deutschland kann sich diesen Umgang mit wertvollen Ressourcen jedoch nicht leisten. Deshalb müssen die Bundesländer die verschärfte Pflicht zur Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen zum Anlass nehmen, diese konsequent zu überprüfen und Verstöße zu sanktionieren. Ansonsten bleibt die neue Gewerbeabfallverordnung ein Papiertiger", sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die DUH kritisiert das Fehlen einer gemeinsamen Recyclingquote für getrennt gesammelte und gemischte Gewerbeabfälle. "In der novellierten Gewerbeabfallverordnung beziehen sich die Recyclingquoten nur auf gemischte Gewerbeabfälle. Das ist kontraproduktiv, denn eine korrekte Getrennterfassung von Wertstoffen hat einen erheblichen Einfluss auf die Qualität des gemischten restlichen Abfalls. Die Getrennterfassung von Gewerbeabfällen und die Sortierung sowie das Recycling von Gemischtabfällen bedingen einander, weshalb Recyclingquoten auch beide Abfallströme einbeziehen sollten", erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Hier hat der Gesetzgeber nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes einen entscheidenden Fehler gemacht, der dringend nachgebessert werden sollte.

Links:

Hintergrundinformationen zu Gewerbeabfällen http://www.duh.de/projekte/gewerbeabfaelle/

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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