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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Was trieb die Justizministerin bei ihrer Zustimmung zu längeren AKW-Laufzeiten?

Berlin (ots)

Pressemitteilung

Mit erstaunlicher Begründung lehnt Justizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Akteneinsichtsbegehren der 
Deutschen Umwelthilfe ab - Angeblich "Funktionsfähigkeit der 
Bundesregierung" gefährdet - DUH legt Widerspruch ein - Kehrtwende 
von Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger bei Laufzeitenfrage nach 
wie vor im Dunkeln - Druck von Parteichef Westerwelle entscheidend?#

Eine unvermittelte Kehrtwende von Justizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor der Entscheidung über die bis 
zu 14-jährige Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke gab 
von Anfang an Rätsel auf. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) 
verlangte Aufklärung auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes,
IFG. Nun hat die Ministerin das DUH-Begehren mit der Begründung 
abgelehnt, im Fall der Herausgabe der Akten bestehe die "Gefahr einer
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Bundesregierung". Die DUH
legt Widerspruch ein und will notfalls die Gerichte bemühen. Es geht 
um eine bisher ungeklärte Merkwürdigkeit im an Merkwürdigkeiten nicht
raren Entscheidungsprozess der Bundesregierung zu den 
Reaktorlaufzeiten.

Im Einzelnen: Mitte August hatte sich das Justizministerium auf 
maximal zwei Jahre und vier Monate als "moderate" und in der 
Konsequenz nicht im Bundesrat zustimmungspflichtige 
Laufzeitverlängerung der alternden Meiler festgelegt. Zwei Wochen 
später jedoch stimmte die Verfassungsministerin plötzlich einer 
Laufzeitverlängerung von bis zu 14 Jahren zu - also einer immerhin 
sechsmal längeren Frist. "Wir wollen wissen, was Frau 
Leutheusser-Schnarrenberger zu diesem spektakulären Kurswechsel 
veranlasst hat", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Gab es
eine neue verfassungsrechtliche Bewertung in ihrem Haus? Dann muss es
dazu Akten geben." Nach der Wende im Justizministerium hatte es in 
der Öffentlichkeit Spekulationen gegeben, die Ministerin, die nicht 
als glühende Verfechterin der Laufzeitverlängerung galt, sei von 
ihrem Parteivorsitzenden, Außenminister Guido Westerwelle, unter 
Druck gesetzt worden.

Einerseits argumentiert das BMJ nun in seinem Ablehnungsbescheid des 
DUH-Begehrens, die Vorbereitung einer Gesetzesvorlage sei nicht 
Verwaltungs-, sondern Regierungstätigkeit und unterliege deshalb 
nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Dies sei "mit dem Willen des 
Gesetzgebers schwerlich vereinbar", erklärt dazu die DUH und zitiert 
aus der Gesetzesbegründung Eindeutiges: "Die Vorbereitung von 
Gesetzen in den Bundesministerien als wesentlicher Teil der 
Verwaltungstätigkeit fällt ebenfalls in den Anwendungsbereich des 
Informationsfreiheitsgesetzes".

Andererseits sei die "Funktionsfähigkeit der Bundesregierung" 
gefährdet, argumentiert das BMJ weiter, weil der so genannte 
"Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berührt werde. Dabei 
handelt es sich um jenen ungeschriebenen verfassungsrechtlichen 
Ausnahmegrund, der auch für die Nachforschungen parlamentarischer 
Unersuchungsausschüsse tabu ist. Deshalb prüft die DUH in ihrem 
Widerspruch, ob die von ihr begehrten Dokumente im Rahmen eines 
solchen Ausschusses offenbart werden müssten. Klares Ergebnis: Ja, 
sie müssten. Denn die Gesetzesvorbereitung ist nach einschlägigen 
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nur in 
laufenden Verfahren geschützt, nicht aber wenn sie abgeschlossen 
sind. Das ist aber hier der Fall, denn nach dem Kabinettsbeschluss 
vom 28. September übergab die Bundesregierung die Gesetzesvorlage zur
Laufzeitverlängerung (Elftes Änderungsgesetz zum Atomgesetz) 
ausdrücklich als so genannte Formulierungshilfe den Fraktionen von 
Union und FDP. Für die Bundesregierung war das Verfahren damit 
abgeschlossen und allein der Deutsche Bundestag als Legislative 
entschied über die Zukunft der Altreaktoren. Bezeichnenderweise lässt
es das BMJ in seinem Ablehnungsbescheid auch an jeglicher, nach der 
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebotenen 
Einzelfallprüfung fehlen. Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit
der Regierung wird pauschal behauptet, aber in keiner Weise unter 
Bezugnahme auf die konkret von der DUH angefragten Dokumente geprüft.
Das ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar.

"Insgesamt ist die Ablehnung der Einsichtnahme juristisch schwer 
nachvollziehbar", erklärt die Leiterin Energiewende und Klimaschutz 
der DUH und Autorin des Widerspruchs, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm. 
"Die Akten müssten einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss 
vorgelegt werden und das ist der Maßstab auch für 
Informationsbegehren auf der Grundlage entsprechender 
Informationsgesetze".

Jenseits der juristischen Auseinandersetzung sei es "sehr bedenklich,
dass die Bundesregierung sich mit Händen und Füssen gegen die 
Offenbarung von Entscheidungen wehrt, die doch angeblich von hoher 
Sachlichkeit geprägt waren. Man fragt sich: Was gibt es da zu 
verbergen?". Ausdrücklich weist Ziehm darauf hin, dass auch 
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) der Regierung vorgeworfen 
habe, die Entscheidung über die Laufzeitverlängerung sei eben gerade 
nicht durch sachliche Argumente begründet, sondern entspringe einem 
Verhandlungsprozess. Lammert habe auch keine Zweifel gelassen, dass 
er die Atomgesetznovelle für zustimmungspflichtig halte. 

Den DUH-Widerspruch an das Jusitzministerium finden sie unter 
http://www.duh.de/uploads/media/BMJ_Widerspruch_111110.pdf

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030 2400867-0,
E-Mail: baake@duh.de

RA´in Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Energiewende und Klimaschutz,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0,
Mobil: 0160 94182496, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030 2400867-19,
Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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