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Stickstoffdioxid in Niedersachen: "Kettensägen¬minister Sander" verstößt erneut gegen EU-Recht

Berlin (ots)

Pressemitteilung

Städte mit hohen NO2-Belastungen sollen nach Auffassung von Minister Sander bei der EU einen Aufschub für die Einhaltung der Luftreinhalte-Grenzwerte bis 2015 beantragen, anstatt Umweltzonen einzurichten - Deutsche Umwelthilfe erwartet EU-Verfahren wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen EU-Recht - Gleichzeitig hintertreibt FDP-Umweltminister Sander Umweltzonen bei der Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern - Deutsche Umwelthilfe: Umweltzonen derzeit wirksamstes Instrument gegen Feinstaub und Stickstoffdioxid

Mit einem "umweltpolitischen Amoklauf" versucht der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) die Einrichtung weiterer Umweltzonen in Niedersachsen zu verhindern und die Einhaltung der seit diesem Jahr verschärften Luftreinhaltevorschriften für Stickstoffdioxid und Rußpartikel auf das Jahr 2015 zu verschieben. Hintergrund sind erhebliche Überschreitungen des seit diesem Jahr geltenden Jahresmittelwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für gesundheitsschädliches NO2 in den niedersächsischen Städten Hannover, Burgdorf, Braunschweig, Hameln, Hildesheim, Osnabrück, Göttingen und im Landkreis Osterode. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hingewiesen.

Um den Städten Strafzahlungen wegen Untätigkeit zu ersparen, die die EU bei Nichteinhaltung der Grenzwerte verhängt, bietet das Sander-Ministerium den in den Kommunen Verantwortlichen einen speziellen Nachhilfeunterricht an: Die betroffenen Städte sollen darin unterwiesen werden, wie und mit welchen Begründungen bei der EU Fristverlängerungen beantragt werden können. "Wir erleben den nächsten Rechtsverstoß des niedersächsischen Kettensägenministers, der seit seinem Antritt konsequent gegen seinen Amtsauftrag handelt. Oder kurz gesagt: Sander hat ein Herz für Dieselstinker", sagte DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Hans-Heinrich Sander sorge sich nicht um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in den hoch belasteten Ballungszentren Niedersachsens. Vielmehr gelte seine Sorge der Frage, wie die überhöhten NO2- und Rußpartikel-Belastungen noch einige Jahre aufrecht erhalten werden können, ohne dass die betroffenen Städte mit EU-Regeln in Konflikt geraten und Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro pro Tag drohen.

Umweltzonen sind nach Überzeugung der DUH das derzeit wirksamste Instrument sowohl gegen Dieselruß wie auch gegen das zweite gesundheitsschädliche Abgas vornehmlich von ungereinigten Dieselmotoren: Stickstoffdioxid. In bundesweit über 40 Umweltzonen wird durch Maßnahmenpakete insbesondere für den Verkehrsbereich wirksam gegen diese beiden gesundheitsschädlichen Abgase vorgegangen. Ein wichtiges Element dabei ist die vorzeitige Stilllegung oder die Nachrüstung alter Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge mit Partikelfiltern. Die DUH erinnert daran, dass die Bundesregierung seit dem 1. Juni diesen Jahres Filternachrüstungen mit 330 EUR Barzuschuss fördert. Anstatt seine Bürger aufzufordern das Angebot zu nutzen und alte Dieselstinker nachzurüsten, kämpft Sander seinen eigenen Kampf für das Recht auf Luftverpestung.

Die seit dem 1. Januar 2010 EU-weit geltenden Luftreinhaltenormen sind auch für Niedersachsen verbindlich. Städte mit zu hohen NO2-Werten müssen "geeignete Maßnahmen" ergreifen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Das Beispiel der Bundeshauptstadt Berlin zeigt, dass eine konsequente Ausgestaltung der Umweltzonenregelung geeignet ist, zu einer deutlichen Verbesserung zu kommen. Wenn nur noch Fahrzeuge mit der grünen Plakette eine Zufahrtsberechtigung haben, sind automatisch alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 2 und älter - und damit die besonders schmutzigen - aus der jeweiligen Innenstadt verbannt. Hinzu kommt, dass die bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bei der Nachrüstung eingesetzten Partikelfiltersysteme neben dem Dieselruß die Stickstoffoxidemissionen um durchschnittlich 30 % mindern.

Nach Informationen der DUH wird sich die EU noch in diesem Jahr mit der Verweigerungshaltung von Niedersachsen bei der Einhaltung von Luftreinhaltevorschriften befassen. Nach Gesprächen in Brüssel geht die DUH davon aus, dass sich die EU die fortgesetzte Hintertreibung der Luftreinhaltepolitik durch Niedersachsen nicht gefallen lässt. So lehnt beispielsweise die niedersächsische Stadt Braunschweig in ihrem Luftreinhalteplan die Nachrüstung ausdrücklich als "nicht adäquates Instrument zur Schadstoffreduktion" ab und begründet dies mit einer inhaltlich falschen Behauptung: "Jegliche Nachrüstung von Partikelfiltern wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürwortet, da die erforderlichen Prüfrichtlinien des Umweltbundesamts fehlen und keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom TÜV erteilt wird", heißt es in dem Luftreinhalteplan. Stattdessen empfiehlt die Stadt eine Nassreinigung feinstaubbelasteter Flächen.

Resch erinnerte daran, dass das Verwaltungsgericht im April 2009 die Berechtigung und Wirksamkeit der Umweltzone in der Landeshauptstadt Hannover klar bejaht hatte. Die Richter wiesen seinerzeit Klagen gegen die Umweltzone zurück und bestätigten ausdrücklich, dass Umweltzonen die verkehrsbedingte Feinstaub- und Stickoxidbelastung reduzieren. Eine schallende Ohrfeige erhielt Sander erneut von demselben Verwaltungsgericht, als er im Januar 2010 mit Unterstützung des Verbands der Automobilindustrie (VDA) die Verschärfung der Umweltzonenregelung auf die grüne Plakette aufhob. Binnen weniger Wochen erklärte dasselbe Verwaltungsgericht diese Entscheidung für rechtswidrig und zwang Sander, seine Entscheidung zurückzunehmen.

Dennoch starte das Land Niedersachsen unter Federführung Sanders einen erneuten Versuch, Fahrverbote für Dieselstinker und die Wirksamkeit von Umweltzonen generell in Frage zu stellen. Anlässlich der bevorstehenden Umweltministerkonferenz (UMK) von Bund und Ländern, die vom 9. bis 11. Juni in Bad Schandau tagt, will Sander auf einen Aufschub bei der Einhaltung des Jahresgrenzwertes von Stickstoffdioxid bis zum Jahr 2020 hinwirken. Der Änderungsantrag war allerdings bereits einmal in der UMK durchgefallen und wird nach einer Umfrage der DUH bei den Ländern auch dieses Mal scheitern. Die Mehrheit der Länderumweltminister ist der Überzeugung, dass Umweltzonen in Deutschland ihre Wirksamkeit bereits bewiesen haben. In Berlin aber auch in Köln, München und Stuttgart sind deutliche Rückgänge der Feinstaub und NO2-Emissionen nachgewiesen.

Die DUH hat an diesem Mittwoch damit begonnen, die EU-Kommission und das EU-Parlament in Brüssel detailliert über die Hintertreibung der EU-Luftreinhaltepolitik zu informieren und somit sicherzustellen, dass Ländern wie Niedersachsen, "in denen das Umweltministerium offensichtlich von Anti-Ökologen und Auto-Lobbyisten gekapert ist, keine Fristverlängerungen bei der Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten gewährt werden", sagte Resch. Die entsprechende Richtlinie erlaube solche Ausnahmen nur dann, wenn zuvor der Nachweis erbracht wurde, dass die für die Luftreinhaltung zuständigen Länder bzw. Kommunen bereits alles ihnen Zumutbare unternommen haben, um die gesetzlich festgelegten Grenzwerte einzuhalten. Kampagnen gegen Umweltzonen als gegenwärtig wirksamstes Instrument zur Einhaltung von Grenzwerten gehörten sicher nicht dazu.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, resch@duh.de

Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin Tel.: 030 2400867-0, Mobil.: 0171 5660577, rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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