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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung auf, einen Biotopverbund zur Erhaltung der biologischen Vielfalt einzurichten

Berlin (ots)

DUH-Umfrage in den Ländern offenbart gravierende
Defizite - viele Länder setzen gesetzliche Vorgabe zur Schaffung von 
Biotopverbünden nicht um - DUH fordert von Ministerpräsidenten, Abbau
ihrer Naturschutzverwaltungen zu stoppen
Eine erschreckende Nachlässigkeit bei der Vernetzung von Biotopen 
hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) in einer Befragung der Länder
festgestellt. So hat die überwiegende Zahl der Bundesländer die 
bereits seit acht Jahren im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
verankerte Vorgabe, auf zehn Prozent der Landesfläche einen 
Biotopverbund zu schaffen, nicht oder nur unzureichend umgesetzt. 
Dabei wäre die Vernetzung von Biotopen gerade in einem dicht 
besiedelten Land wie Deutschland eines der wirksamsten Instrumente 
gegen das Artensterben. "Die Mehrzahl der Länder missachtet seit 
Jahren das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesregierung schaut 
tatenlos zu", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.
"Das für den 13. April angekündigte "Bundesprogramm 
Wiedervernetzung" ist leider ein viel zu kleiner Schritt des 
Bundesumweltministers in die richtige Richtung", kritisierte Baake. 
"Viel wichtiger wäre es, die Konsequenzen aus der Untätigkeit der 
Länder zu ziehen und diesen eine bundesweite Biotopverbundplanung 
vorzugeben. Anders ist der Verlust an biologischer Vielfalt in 
Deutschland nicht aufzuhalten."
Die Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel hat in ihrer 
"Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt" selbst festgestellt:
"Die Ausweisung ausreichend großer Schutzgebiete und deren Vernetzung
zu funktional zusammenhängenden Biotopverbundsystemen ist für die 
Erhaltung der biologischen Vielfalt von zentraler Bedeutung."
Baake erinnerte daran, dass das Grundgesetz dem Bund seit der 
Föderalismusreform die sog. konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für
Naturschutz und Raumordnung zuspricht. Für die Einrichtung eines 
Biotopverbundes könnte die Bundesregierung zwei Wege wählen, z. B. 
indem sie das Bundesnaturschutzgesetz  (BNatSchG) ändert. Der Bund 
kann den Ländern ein bundesweites Netz verbundener Biotope vorgeben, 
das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfasst und 
in der Anlage zum BNatSchG in einer Karte dargestellt wird. Der Bund 
kann die Länder verpflichten, diesen Biotopverbund innerhalb einer 
Frist von z. B. vier Jahren rechtlich zu sichern.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Bund (gemäß § 17 
Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziffer 6 Sätze 1 und 4 des 
Bundes-Raumordnungsgesetzes) einen Raumordnungsplan zur 
Konkretisierung der Erfordernisse des Biotopverbundes erlässt. Dieser
Weg bedürfte nicht einmal eines Gesetzgebungsverfahrens.
Bei beiden Wegen wären die Länder bei der Planung zu beteiligen, 
der Bund würde allerdings "das Heft in die Hand nehmen". Ein 
bundesweiter Biotopverbund ist eines der wichtigsten Ziele der 
nationalen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, denn 
die verbliebenen naturnahen Lebensräume sind für viele Arten zu klein
(siehe Hintergrund). Doch wird dieses Ziel in Folge der weitgehenden 
Untätigkeit der Länder klar verfehlt werden. "Die qualifizierte 
Umsetzung des Biotopverbunds ist ein wesentlicher, wenn nicht sogar 
der wichtigste Faktor zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in 
Deutschland und damit der Natur unserer Heimat", sagte der Leiter 
Naturschutz der DUH, Ulrich Stöcker. "Nur wenn der Austausch zwischen
den Arten über ein bundesweites Biotopverbundsystem gesichert ist, 
werden wir es schaffen, seltene Tier- und Pflanzenarten gerade auch 
angesichts der Herausforderungen des Klimawandels zu erhalten."
Die DUH hatte Mitte Februar die für Naturschutz zuständigen 
Ministerien und Senatsverwaltungen zum "Stand des Biotopverbunds" in 
ihren jeweiligen Ländern schriftlich befragt. Die Ergebnisse dieser 
Befragung zeigen dringenden Handlungsbedarf. So hatte Niedersachsen 
acht Jahre lang nicht einmal die Vorgaben des BNatSchG von 2002 zum 
Biotopverbund in Landesrecht umgesetzt und dies erst in diesem 
Frühjahr nachgeholt. Dementsprechend fragwürdig ist die dortige 
Planung des Biotopverbundes, denn sie entspricht fast exakt den 
Flächen, die Niedersachsen für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 
gemeldet hat. Das heißt, dass Niedersachsen praktisch noch keinerlei 
Verbindungselemente in die Planung aufgenommen hat, sondern bisher 
ausschließlich über Kernflächen für ein nicht einmal begonnenes 
Verbundnetz verfügt.
Zwar gibt es auch positive Beispiele wie das Saarland oder 
Sachsen-Anhalt, die zum Teil eigene Konzepte erarbeiten und 
umfangreich Flächen in ihre Biotopverbundplanung einbeziehen. Dennoch
wird deutlich, dass ein Großteil der Bundesländer die gesetzlich 
verankerte Bundesvorgabe zum Biotopverbund kaum vollzieht.
So verfügen Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen 
und Hamburg bis heute über keine eigene Biotopverbundplanung. Als 
Ursache nennt Baden-Württemberg "personelle Engpässe im Zusammenhang 
mit der Umsetzung von Natura 2000" und räumt damit den fehlenden 
Vollzug gesetzlicher Pflichtaufgaben selbst ein.
Doch dies ist beileibe kein Einzelfall, wie das Umwelt-Magazin 
Zeo2 in seiner neuesten Ausgabe berichtet. Vielmehr erfolgte in 
einigen Ländern unter dem Zeichen des Bürokratieabbaus ein massiver 
und teilweise sogar überproportionaler Stellenabbau in der 
Naturschutzverwaltung. Im Ergebnis ist kaum noch qualifiziertes 
Personal vorhanden und die verbliebenen Mitarbeiter sind mit den 
zahlreichen Aufgaben oft überfordert.
Die Überforderung der zuständigen Landesministerien wird in den 
Ländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern 
auch daran deutlich, dass diese trotz Erinnerungsmitteilungen auch in
sieben Wochen nicht in der Lage waren, die von der DUH gestellten 
Fragen zu beantworten - obwohl sie nach ihren 
Umweltinformationsgesetzen zur Beantwortung innerhalb von vier Wochen
verpflichtet sind.
"Die Ministerpräsidenten der Länder fordere ich auf, diesen 
Personalabbau unverzüglich zu stoppen", erklärte Baake.
Einen ausführlichen Hintergrundtext zum Biotopverbund und den 
rechtlichen Voraussetzungen dafür finden Sie unter
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2270

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-15,
Mobil: 0151 55016943, Mail: baake@duh.de

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-81,
Mobil: 0160-8950556, Mail: stoecker@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86,
Mobil: 0151 55017009, Mail: fokken@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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