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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zum unwirksamen Bebauungsplan für das E.ON-Kohlekraftwerk Datteln

Berlin (ots)

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat 
heute die schriftlichen Urteilsgründe zur Unwirksamkeit des 
Bebauungsplans der Stadt Datteln für das E.ON Steinkohlekraftwerk 
veröffentlicht. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) unterstützt die 
Klagen gegen das Kraftwerk und wird gemeinsam mit dem Anwalt des 
Privatklägers auf der Pressekonferenz Schlussfolgerungen aus dem 
Urteil ziehen und Forderungen an den für den Vollzug des 
Bundesimmissions¬schutzgesetzes in NRW verantwortlichen 
Umweltminister Eckhard Uhlenberg richten.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Datum:	Donnerstag, 17. September 2009 um 10.00 Uhr
Ort:	Pressezentrum im Landtag NRW, Raum E 1 - D 09
        Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Teilnehmer: Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer 
            Deutsche Umwelthilfe, Berlin 
	    Philipp Heinz, Rechtsanwalt, Berlin
Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung unter 07732 9995-0.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Fokken
Sprecherin Politik & Presse

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse; Deutsche Umwelthilfe
e.V., Tel: 030 240086786; E-Mail: fokken@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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