stern.de: Anwalt weist Vergewaltigungsvorwürfe gegen Inzest-Vater aus Mittelfranken zurück - Geschlechtsverkehr mit Tochter "einvernehmlich"
Hamburg (ots) - Der Anwalt des Inzest-Vaters aus Mittelfranken weist die Vergewaltigungsvorwürfe gegen seinen Mandanten Adolf B zurück. "Mein Mandant streitet nicht ab, Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter gehabt zu haben. Dies geschah jeweils einvernehmlich und ohne Anwendung von Gewalt durch meinen Mandanten", sagte Karl Herzog dem Online-Magazin stern.de. "Die Tochter des Angeschuldigten ist die einzige Zeugin für die Schuldvorwürfe, die in keiner Weise objektivierbar sind." Aus diesem Grund habe er auch die Einholung eine Glaubwürdigkeitsgutachtens in Auftrag gegeben, sagte er stern.de.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem 69-jährigen Rentner aus dem kleinen Ort Willmersbach vor, seine heute 46 Jahre alte Tochter über Jahrzehnte hinweg vergewaltigt zu haben. Der Mann sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag Anklage wegen Vergewaltigung in 497 Fällen erhoben. Als Erwachsene brachte die Frau der Staatsanwaltschaft zufolge drei behinderte Söhne von ihrem Vater zur Welt. Zwei von ihnen starben bereits im Kindesalter.
Nun bestätigt Adolf B.s Anwalt stern.de, dass die drei Kinder von seinem Mandanten stammen. Der Vater des viertes Kind der Frau sei der Bruder von Adolf B. Den Behörden habe sie jedoch immer gesagt, dass ihr die jeweiligen Väter ihrer Kinder nicht bekannt seien und eines der Kinder aus einer angeblichen Vergewaltigung durch eine Unbekannten stamme. Die ganze Familie, so Anwalt Herzog, sei deutlich unterdurchschnittlich intelligent.
Erst zu Beginn dieses Jahres kamen die mutmaßlichen Taten ans Tageslicht. Die Frau hatte einen Arzt für die Behinderung eines der Kinder verantwortlich gemacht und versucht, die Gattin des Mediziners zu erpressen. Dafür wurde sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - und bekam eine Bewährungshelferin, der sie sich letztlich anvertraute. In diesem Zusammenhang, so sagt es Adolf B.'s Anwalt, habe der beauftrage Sachverständige über die Frau gesagt, es gebe keine Anhaltspunkte für Vernachlässigung oder sexuelle Übergriffe in de Kindheit. Zudem sei das Verhältnis zwischen Tochter und Vater im Ort seit vielen Jahren bekannt gewesen, niemand habe Gewalt festgestellt.
Pressekontakt:
Dirk Benninghoff Nachrichtenredakton stern/stern.de Telefon 040-3703-7290 Weitere Informationen finden Sie unter www.stern.de Diese Meldung ist mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

