BPI: Neue Großhandelsmarge führt auch 2012 zu Lagerwertverlusten in Apotheken - Ursache liegt im Gesetz und nicht bei Arzneimittelherstellern
Berlin (ots) - Durch die sich zum 1. Januar ändernde Großhandelsmarge wird es auch 2012 wieder zu Lagerwertverlusten bei Apotheken kommen. Schon jetzt ist erkennbar, dass die Apotheker versuchen, diese Verluste durch die Hersteller ausgleichen zulassen. Dies ist nicht möglich, denn die Ursache liegt nicht beim Hersteller, sondern schlicht beim Gesetzgeber. Die neue Spanne des Großhandels von 3,15 Prozent variabel und 0,70 Euro fix führt beispielsweise dazu, dass derzeit günstige Packungen in 2012 teurer werden. Heute höherpreisige Packungen werden dagegen günstiger. Daher ist zu beobachten, dass teilweise Großhändler und Apotheke(n) versuchen, bestimmte Packungen noch dieses Jahr verstärkt einzukaufen. "Durch diese rein wirtschaftlich motivierte Handlungsweise kann es 2012 zu Lieferproblemen der Hersteller kommen, was angesichts von Zusagen bei Rabattverträgen nicht unerheblich ist. Klar ist jedoch: Hersteller sind nicht in der Pflicht, Lagerwertverluste auszugleichen", erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde die veränderte Marge des Großhandels ab 2012 beschlossen. Die Großhändler erhalten nunmehr ab dem neuen Jahr eine Vergütung analog der Apothekenvergütung, d. h. einen variablen Anteil von 3,15 Prozent und einen festen nicht rabattierfähigen Anteil von 0,70 Euro. Wie bei jeder Umstellung von Vergütungssystemen verursacht dies Folgewirkungen. Es bleibt aber festzuhalten, dass sich dadurch die Abgabepreise der Pharmaunternehmen nicht ändern, denn die Großhandelsmarge setzt auf diesem Preis erst auf. Jegliche Forderungen eines Lagerwertverlustausgleichs seitens der Apotheker gegenüber den Herstellern sind daher unbegründet. Grundsätzlich müssen die Apotheker die durch die Umstellung der Marge möglichen Einkaufsgewinne - durch geplante Einkäufe noch in 2011 - auch nicht abführen.
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