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Wohnungsnot in Deutschland: Tipps zum Mieterglück

Hamburg (ots)

In deutschen Großstädten werden die Mietwohnungen knapp. München (31.000), Frankfurt (17.500) und Hamburg (15.000) sind die drei deutschen Städte mit dem größten Wohnungsmangel. Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung zum Immobilien- und Wohnungsmarkt ergibt sich für den Zeitraum 2010 bis 2025 ein jährlicher Neubaubedarf von 183.000 Wohnungen. Grund ist unter anderem die Veränderung der Bevölkerungsstruktur, durch die es mehr ältere Menschen gibt. Zudem wohnen immer mehr Menschen allein, was die Anzahl der Haushalte in die Höhe treibt. Hinzu kommt der schlechte Zustand vieler Immobilien. Alte Häuser werden nicht mehr saniert und müssen somit abgerissen werden. Dieser Zustand hat nicht nur Auswirkungen auf Wohnungssuchende, sondern teilweise auch auf bestehende Mietverhältnisse. Anja-Mareen Decker, Leiterin der Advocard-Rechtsabteilung, gibt Ratschläge für das richtige Verhalten gegenüber dem Vermieter oder bei der Wohnungssuche:

Ratschlag 1: Mieterhöhung nicht einfach hinnehmen

Wohnungseigentümer haben das Recht, bei neuen Mietern eigenständig über die Mietsteigerung zu entscheiden. Bei Bestandsmietern ist die Mieterhöhung hingegen gesetzlich geregelt und richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. "Auch wenn die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt viele Mieter einschüchtert, mit ihrem Vermieter in Kontakt zu treten, sollten sie überprüfen, ob die geforderte Mietsteigerung dem Gesetz entspricht", so Anja-Mareen Decker. "Auf folgende Formalien sollten Mieter achten: Der Vermieter muss die Steigerung begründen, beispielsweise mithilfe des Mietspiegels. Er darf frühestens nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mieterhöhung eine neue verlangen. Wichtige Fakten, die aber nur die wenigsten wissen", erklärt die Advocard Rechtsschutz-Expertin.

Ratschlag 2: Keine Angst vor dem Vermieter

Der zunehmende Druck im Wohnungsmarkt sollte keine Einschränkung auf Mieterseite hervorbringen. Anja-Mareen Decker: "Mieter zahlen schließlich regelmäßig Geld, um unbeschwert in ihrer Wohnung leben zu können. Also keine Angst vor begründeten Reklamationen." Wohnungsmängel wie zum Beispiel Lärm oder bauliche Fehler müssen dem Vermieter umgehend gemeldet werden. "Bei langfristigen Mängeln wie etwa Lärmstörungen, die mit einer unterschiedlichen Intensität auftreten, sollte der Betroffene zusätzlich ein Lärmprotokoll führen. Mögliche Zeugen, Datum und Uhrzeit sowie die Art der Störung können hier dokumentiert werden." Der Mieter kann somit im Falle eines Rechtsstreits die Mängel beweisen. "Wichtig ist an dieser Stelle auch, alle Reklamationen schriftlich an den Vermieter zu geben und ihm so eine Chance zur Beseitigung einzuräumen", empfiehlt die Rechtsschutz-Expertin. Der Vermieter ist gesetzlich zur Behebung von Fehlern oder Problemen verpflichtet. Kümmert er sich nicht um die vorgebrachten Mängel, hat der Mieter je nach Schwere und Grund das Recht, die Miete zu mindern.

Ratschlag 3: Gekündigt - was nun?

Es gibt Situationen, in denen Mieter kaum eine Chance haben, sich gegen eine Kündigung zu wehren, zum Beispiel bei der Inanspruchnahme von Eigenbedarf durch den Vermieter, erheblichen Mietrückständen oder unerlaubter Untervermietung. "Hier sollte der Mieter besonders auf die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen achten und sich gegebenenfalls juristischen Rat einholen. Gerade bei der Eigenbedarfskündigung hat der Gesetzgeber dem Vermieter genau vorgegeben, wann sie ausgesprochen werden darf und was als Eigennutzung der Wohnung gilt."

Die Mietzahlung ist die wichtigste Vertragspflicht des Mieters. Deshalb hat es der Gesetzgeber grundsätzlich ermöglicht, einen säumigen Mieter schnell vor die Tür zu setzen. Der Vermieter hat das "Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund", und zwar wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine die Miete nicht zahlt oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (mehr als eine Monatsmiete) in Verzug ist. Aber auch hier hat der Mieter noch eine Chance: Er kann unverzüglich nachzahlen und so die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen.

Ratschlag 4: Vorsicht bei der Wohnungssuche

Wenn die Wohnungen knapp sind, wirken Mietzusagen direkt wie ein Sechser im Lotto. Doch hier ist Vorsicht geboten. Wohnungssuchende sollten nicht aus der Not heraus die erstbeste Wohnung nehmen. Eine genaue Prüfung des Mietvertrages ist wichtig und schützt vor bösen Überraschungen. Der Wohnungsmangel in Deutschland begünstigt auch Betrüger - sie mischen sich mit gefälschten Wohnungsannoncen in die Wohnungssuche ein. Diese vermeintlichen "Vermieter" wohnen angeblich im Ausland und der Wohnungsschlüssel kann nur gegen eine Kaution eingelöst werden. Hier ist Vorsicht geboten.

Kontakt für die Presse:

Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 2373-1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de


achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de

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