EANS-Hauptversammlung: Stöhr & Co. AG i. L.
Einberufung der Hauptversammlung

   

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30. August 2012, um
14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 4, Gebäudeteil A, Raum
K 05) Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der STÖHR & Co. AG i. L. ein.

TAGESORDNUNG

1 Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
versehenen Abschlusses und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des
Konzernlageberichts für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 einschließlich des
erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach §§289 Abs. 4 und 5, 315
Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats.

2 Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses sowie über die
Billigung des Konzernabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2011.

Da die Stöhr & Co. AG i. L. durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.6.2009
aufgelöst wurde, obliegen die Feststellung des Abschlusses und des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das abgelaufene
Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 der Hauptversammlung, §270 Abs. 2 S. 1 AktG
analog.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Einzelabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 wird entsprechend dem
vorgelegten Entwurf festgestellt und der Konzernabschluss für das
Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 wird entsprechend dem vorgelegten Entwurf
gebilligt.

3 Vorlage des Berichtes des Sonderprüfers 

Die Stöhr & Co. AG hat im Rahmen der Entlastung des Abwicklers und der
Aufsichtsratsmitglieder für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 25. August 2011 einen Sonderprüfer gemäß § 142 AktG
bestellt, um den Verkauf der 100% -igen Beteiligung an der Olbo Textilwerke GmbH
und etwaiger damit zusammenhängender Ersatzansprüche zu überprüfen.

Zum Sonderprüfer wurde Herr WP/StB Dipl.-Kfm. Georg Holschbach, Warth & Klein
Grant Thornton WP, Düsseldorf, bestellt. Die Abschrift des nun vorliegenden
Berichts des Sonderprüfers kann auf Verlangen jedem Aktionär durch den Abwickler
zugesendet werden. Darüber hinaus wird diese auch während der Hauptversammlung
ausliegen. 

Einer Zustimmung zum Bericht des Sonderprüfers durch die Hauptversammlung bedarf
es nicht, so dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erfolgt.

4 Beschlussfassung über die Sitzverlegung -  Satzungsänderung.  

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Sitz der Gesellschaft wird von Mönchengladbach nach Fulda verlegt. 

        § 1 der Satzung ("Firma, Sitz und Dauer") wird wie folgt neu gefasst:

"Die Gesellschaft führt die Firma Stöhr & Co. Aktiengesellschaft und hat ihren
Sitz in Fulda. Die Dauer der Gesellschaft ist auf bestimmte Zeit nicht
beschränkt."

5 Beschlussfassung über Anpassung  der Satzung hinsichtlich der 
Bekanntmachungen.   

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 

§ 3 der Satzung ("Bekanntmachungen") wird geändert und lautet wie folgt:

"Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger."
 
6 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. 

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den  im  Abwicklungsgeschäftsjahr  2011
 amtierenden  Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.

7 Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Abwicklungsgeschäftsjahr 2011
amtierenden Abwickler für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

8 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2012. 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 

Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 16.400.000,00 EUR und ist
eingeteilt in 6.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von je 2,5625 EUR und mit einer Stimme je
Stückaktie. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser  Hauptversammlung  im  Bundesanzeiger   dementsprechend 6.400.000 Stück.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte -
und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Donnerstag, den 09. August
2012 (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum
Ablauf des Donnerstag, den 23. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ) der Stöhr & Co. AG
i. L. unter der Anschrift


        STÖHR & Co. AG i. L.
        Einladung zur Hauptversammlung 2012
        c/o     Commerzbank AG
        GS-MO 4.1.1 
        General Meetings
        60261 Frankfurt
        Telefax 069 - 136 -26351


{hv-eintrittskarten@commerzbank.com}[HYPERLINK:
mailto:hv-eintrittskarten@commerzbank.com]

zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags 

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum
für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten,  z.  B.  ein  Kreditinstitut  oder  eine 
Aktionärsvereinigung,  ausüben  lassen. 
Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär
oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist der Gesellschaft
vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail-Adresse zu
übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der
Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten.
Ausnahmen  vom  Textformerfordernis  können  für  Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder  diesen  gleichgestellte  Personen  oder 
Institutionen  bestehen,  vgl.  §§  135,  125  Abs.  5 AktG. Daher bitten wir
unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
zu wenden und mit diesen abzustimmen.
Als  besonderen  Service  bieten  wir  unseren  Aktionären  an,  dass  sie  sich
 durch  weisungsgebundene  Stimmrechtsvertreter,  die  von  der  Gesellschaft 
benannt  werden,  vertreten lassen  können.  Soweit  von  der  Gesellschaft 
benannte  Stimmrechtsvertreter  bevollmächtigt  werden,  müssen  diesen  in 
jedem  Fall Weisungen  für  die  Ausübung  des  Stimmrechts erteilt  werden. 
Ohne  diese  Weisungen  ist  die  Vollmacht  unzulässig.  Die 
Stimmrechtsvertreter  sind  verpflichtet,  weisungsgemäß  abzustimmen.  Diese 
Vollmachten  und  Stimmrechtsweisungen  sowie deren Widerruf können  vor  der 
Hauptversammlung  bis  spätestens Mittwoch,  den  29. August 2012, bis 24:00 Uhr
MESZ durch Telefax oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft: 
  
STÖHR & Co. AG i. L. - Aktionärsservice -
c/o MEHLER AG, Edelzeller Straße 44
36043 Fulda
Telefax: +49 (0) 661 103 830
E-Mail: {office@kap.de}[HYPERLINK: mailto:office@kap.de]

unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der
Internetadresse 

{http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv}[HYPERLINK:
http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv]

 abgerufen  werden  können,  erteilt  werden. Der Nachweis einer erteilten
Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgewiesen wird. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist
eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 

Angaben zu den Rechten der Aktionäre 

Die  weitergehenden  Erläuterungen  und  Einzelheiten  über  die  Ausübung  der 
Rechte  der Aktionäre  gemäß  §  121  Abs.  3  Ziffer  3  in Verbindung  mit  §§
 122  Abs.  2,  126  Abs.  1,  127, 131  Abs.  1  AktG  stehen  den  Aktionären 
von  der  Einberufung  der  ordentlichen  Hauptversammlung  an  auf  dem 
Internetportal  der  Gesellschaft  unter  

{http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv}[HYPERLINK:
http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv]

zur Verfügung. 

Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet
werden:

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 

Das  Verlangen  der  Aktionäre,  Gegenstände  auf  die  Tagesordnung  zu  setzen
 und  bekannt  zu  machen,  muss  der  Gesellschaft  bis  spätestens Montag, den
 30.  Juli  2012,  24:00 Uhr MESZ zugehen. 

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der
Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 15. August 2012, 24:00 Uhr MESZ
zugehen. 

Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG 

Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung
ausgeübt werden.  Um  die  sachgerechte  Beantwortung  zu  erleichtern,  werden 
Aktionäre  und  Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an oben genannte
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für
die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Veröffentlichungen auf dem Internetportal der Gesellschaft 

Folgende  Unterlagen  sind  alsbald  nach  Veröffentlichung  dieser  Einberufung
 der  Hauptversammlung  über  die  Internetseite  der  Gesellschaft  unter 
 
{http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv}[HYPERLINK:
http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv] 

unter Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

zugänglich: 

- der Inhalt dieser Einberufung, 
- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss
gefasst 
werden soll sowie

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

- der Jahresabschluss und der Lagebericht (HGB) 2011,
- der Geschäftsbericht 2011 mit dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht
(IFRS) 2011,  
- der Bericht des Aufsichtsrats und  der erläuternde Bericht des Abwicklers zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 

für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 und

- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung, 
- die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung
verwendet werden können, sowie
- nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung,
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen
vorstehenden Internetadresse bekannt gegeben.

Bekanntmachung der Einladung 

Die  Einberufung  der  Hauptversammlung,  ihre Tagesordnung  und  die 
Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Bundesanzeiger in der
gesamten Europäischen Union bekannt gemacht worden.


Mönchengladbach, Juli 2012


STÖHR & Co. AG i. L.
Der Abwickler


Rückfragehinweis:
SSTÖHR & Co. AG i. L. - Aktionärsservice -
c/o MEHLER AG, Edelzeller Straße 44
36043 Fulda
Telefax: +49 (0) 661 103 830
E-Mail: office@kap.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Stöhr & Co. AG i. L. 
             Wetschewell 2
             D-41199 Mönchengladbach
Telefon:     +49 (0)2166 121 122
FAX:         +49 (0)2166 121 322
Email:    info@stoehr-ag.de
WWW:      http://www.stoehr-ag.de
Branche:     Textil/Bekleidung
ISIN:        DE0007277006
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt:
             Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch