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Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung: Wechsel nach dem 30.11. möglich

Heidelberg (ots)

Verivox: Die neuen Typklassen lassen die Kfz-Prämien für viele steigen. Doch Versicherte können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Im Herbst hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die neuen Typklassen veröffentlicht. Viele Autobesitzer müssen durch die Neueinstufung im Jahr 2013 deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wer jetzt noch vom Versicherer eine Mitteilung über steigende Preise erhält, kann jedoch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, auch wenn die reguläre Frist zum Wechsel der Versicherung schon verstrichen ist. Versicherte haben aber auch noch weitere Möglichkeiten, um außerordentlich zu kündigen.

Beitragserhöhung müssen Versicherte nicht hinnehmen

Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne den Versicherungsschutz gleichzeitig in einem angemessenen Umfang zu erweitern. Steigt die Prämie aufgrund einer Änderung der Regional- oder Typklasse, hat der Versicherte ebenso die Möglichkeit zu kündigen.

"Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge muss die Rechnung des Kfz-Versicherers über ein bestehendes Sonderkündigungsrecht informieren", erklärt Verivox-Geschäftsführer Thomas Prangemeier.

Anders sieht es allerdings aus, wenn sich die Regionalklasse aufgrund eines Umzugs ändert. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer nicht außerordentlich kündigen. "Da der Versicherte den Umzug selbst zu vertreten hat, darf er dies nicht als Grund für eine Kündigung anführen", so Prangemeier.

Wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen ändert

Auch bei einer Änderung der Vertragsbedingungen zur Kfz-Versicherung ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Und das selbst dann, wenn die Anpassung einer Gesetzesänderung geschuldet ist.

Wer das Auto wechselt, darf aus dem Vertrag raus

Meldet der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug während eines laufenden Vertrags ab und stattdessen ein neues Fahrzeug an, wird dies als Fahrzeugwechsel bezeichnet. Der Versicherte hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann ohne Einhaltung von Fristen den Versicherungsvertrag beenden.

Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

Auch nach einem Schadensfall hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dabei ist es irrelevant, ob der Versicherer für den entstandenen Schaden aufkommt oder nicht. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass das Sonderkündigungsrecht infolge eines Schadensfalls nicht nur dem Versicherten, sondern auch dem Versicherer zusteht.

Kündigungsfristen einhalten

Versicherte müssen innerhalb eines Monats nach Eintreten des Kündigungsgrundes von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Der gezahlte Jahresbeitrag wird von der Versicherungsgesellschaft anteilig erstattet.

Hintergrundinformationen

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Über Verivox

Verivox ist das größte unabhängige Vergleichsportal für Energie in Deutschland. Daneben bietet Verivox Vergleiche für Telekommunikation, Versicherungen und Finanzen an. Verbraucher können auf www.verivox.de einfach und schnell verfügbare Tarife vergleichen und direkt zum für sie besten Anbieter wechseln. Die kostenfreie Beratung per Telefon und E-Mail sowie zahlreiche Hintergrundinformationen runden den Service ab.

Die Verivox GmbH wurde 1998 in Heidelberg gegründet. An den Standorten Heidelberg und Berlin arbeiten insgesamt rund 200 Menschen daran, Verivox-Kunden einen reibungslosen Anbieterwechsel zu ermöglichen.

Hervorragender Service und die besten Tarife sind die Marken¬zeichen von Verivox. Das hat auch die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe 09/2008 beim Test von 11 Stromtarifrechnern im Internet festgestellt. Hierbei errang der seitdem weiterentwickelte Stromrechner von Verivox unter den damals getesteten Stromver-gleichen unangefochten den ersten Platz mit der Note 1,1 und als einziges Unternehmen das Prädikat "sehr gut" - das ist einzigartig und gibt Sicherheit, auf die man sich verlassen kann. Seit seiner Gründung hat Verivox viele Millionen Leser kompetent beraten und mehr als 4 Millionen Verbrauchern beim Anbieterwechsel geholfen. In den letzten 5 Jahren haben Verivox Kunden fast eine halbe Milliarde Euro durch den Energie-Anbieterwechsel gespart.

Ansprechpartner für Presseanfragen:

Dagmar Ginzel, Tel.: +49 (0)6221 7961 - 138,
Mobil: +49 (0)171 5058296, dagmar.ginzel@verivox.com

Jürgen Scheurer, Tel.: +49 (0)6221 7961 -250,
Mobil: +49 (0)151 12135075, juergen.scheurer@verivox.com

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