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Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Best Law - Worst Law: Hochschulgesetze der Länder auf dem Prüfstand

Essen (ots)

·Expertenkommission des Stifterverbandes bewertete die
    Hochschulgesetze der Länder nach ihrer Reformfreudigkeit
·Autonomie und Wettbewerb als Maßstab der Bewertung
·Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg vorn;
    Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt in der
    Schlussgruppe; Nachholbedarf in Berlin
Die Hochschulgesetze der Bundesländer Niedersachsen, Hessen und
Baden-Württemberg sind die reformfreudigsten in Deutschland,
abgeschlagen schneiden dagegen die Gesetze der Länder
Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt ab. Dieses Ergebnis
stellte heute der Stifterverband in Berlin der Öffentlichkeit vor. Er
hatte Anfang vergangenen Jahres eine Expertenkommission damit
beauftragt, die Hochschulgesetze der Länder hinsichtlich ihrer
Reformfreudigkeit zu untersuchen und vergleichend zu bewerten.
Allgemeiner Maßstab der Bewertung in neun Untersuchungsbereichen war,
inwieweit das jeweilige Gesetz den Hochschulen Eigenverantwortung und
die Entwicklung von Wettbewerb ermöglicht.
"Viele Hochschulen sind in den vergangenen Jahren mit großen
Reformschritten vorangekommen. Nun war es an der Zeit zu prüfen, ob
die Politik über die Gestaltung neuer Gesetze weiter gehende und
wirklich durchgreifende Reformen initiiert oder wenigstens zulässt."
Mit diesen Worten erklärte Prof. Dr. Manfred Erhardt, Generalsekretär
des Stifterverbandes, die Motive des Stifterverbandes, eine
Expertenkommission zur der Prüfung der Ländergesetze einzusetzen.
Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede. "Vor allem die
jüngeren Gesetze weisen viele fortschrittliche Regelungen auf,
beispielsweise über das neue Verständnis im Umgang zwischen Staat und
Hochschule durch Abschluss von Zielvereinbarungen", sagte Erhardt.
Defizite gibt es bei den Entscheidungskompetenzen, bei Regelungen zum
Personalwesen und der Qualitätsentwicklung. Hier weichen die
Vorstellungen der Kommission deutlich von den meisten Gesetzen ab.
Die Expertenkommission hatte sich vor der Begutachtung der Gesetze
auf einen differenzierten Katalog von Bewertungskriterien geeinigt,
die sämtlich auf mehr Autonomie und Wettbewerb zielen. Für jeden der
insgesamt neun Untersuchungsbereiche formulierte die Kommission
Leitbilder im Sinne idealer Regelungen. "Nähme man alle Leitbilder
zusammen, ergäben sie die Grundlage für ein Hochschulgesetz, das die
Selbstverantwortung und Eigensteuerung der  Hochschulen wirklich
Ernst nähme," sagte Kommissionsmitglied Dr. Jürgen Heß,
Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz.
Zu den Leitbildern gehört eine größtmögliche Unabhängigkeit der
Hochschulen von staatlichen Vorgaben, sei dies bei der Profilbildung
(Rechtsform, Fächerstruktur), bei der Verwendung der Mittel
(Globalhaushalt, leistungsbezogene Mittelverteilung) oder im
Personalwesen (Hochschule als Dienstherr). Hoch bewertete die
Kommission klare Leitungs- und Entscheidungsstrukturen
(Rektor/Präsident mit Exekutivfunktion; Hochschulrat mit
Entscheidungskompetenz).
Pluspunkte erhielten weiterhin solche Gesetze, die den Hochschulen
Spielräume für die Selbstauswahl der Studierenden oder die Erhebung
von Studiengebühren gewähren. Ebenfalls schnitten Gesetze gut ab, die
regelmäßige Selbst- und Fremdevaluationen der Hochschulen vorsehen.
Alle Bundesländer haben in den vergangenen vier Jahren ihre
jeweiligen Hochschulgesetze - teilweise grundlegend - neu gestaltet.
Anlass war die Reform des Hochschulrahmengesetzes von 1998, in dem
der Bund weitgehend auf detaillierte Vorgaben für Organisation und
Leitung der Hochschulen verzichtete.
Allein Berlin ist bislang über einen Referentenentwurf nicht
hinaus gekommen, so dass die Kommission diesen nur  außer Konkurrenz
beurteilte. Der Entwurf selbst wurde positiv bewertet, in der
Gesamtwertung gleich hinter dem Spitzenreiter Niedersachsen. Erhardt
sagte dazu: "Die Politik in Niedersachsen hat inzwischen wirklich
gute Bedingungen für die Entwicklung der Hochschulen geschaffen. Die
Situation der Hochschulpolitik in Berlin erscheint dagegen
problematisch."
Die komplette Untersuchung mit allen Prüfkriterien, zahlreichen
Tabellen und der Liste der Kommissionsmitglieder finden Sie im
Internet unter der Adresse: http://www.stifterverband.org.

Pressekontakt:

Dr. Angela Lindner
Tel. 0201/8401-158

Original-Content von: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, übermittelt durch news aktuell

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