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Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE)

BVE enttäuscht über Kabinettsbeschluss zum Zwangspfand

Bonn (ots)

Die BVE ist enttäuscht über den heutigen Beschluss
des Bundeskabinetts zur Einführung eines Zwangspfandes auf
Einwegflaschen und Dosen für Fruchtsaft, Erfrischungsgetränke,
Mineralwasser und Bier. Ein Zwangspfand ist ökonomisch nicht zu
rechtfertigen und bringt ökologisch keinen Nutzen.
Es fehlt jeglicher Nachweis dafür, dass ein Zwangspfand zur
Stabilisierung ökologisch vorteilhafter Verpackungen beiträgt.
Unverantwortlich sind daher notwendige Investitionen in Höhe von
2,6 Mrd. DM für die Errichtung eines zweiten Rücknahmesystems für
gebrauchte Getränkeverpackungen durch Pfandautomaten mit jährlichen
Systemkosten für Pfandclearing, Logistik etc. in Höhe von 1,5 Mrd.
DM.
Die BVE war zuversichtlich, dass die Bundesregierung den Vorschlag
von Handel, Verpackungsherstellern, Entsorgungswirtschaft und
Getränkeindustrie für eine freiwillige Selbstverpflichtung positiv
aufnehmen würde. Kern der Selbstverpflichtung ist, für Maßnahmen zur
Sauberhaltung der Landschaft sowie zur Förderung des ökologischen
Fortschritts bei Getränkeverpackungen bis zu 250 Mio. DM jährlich zur
Verfügung zu stellen.
Handel, Verpackungshersteller, Entsorgungswirtschaft und
Getränkeindustrie halten dieses Angebot in der Erwartung aufrecht,
die Bundesländer, insbesondere die Kommunen hierfür zu gewinnen und
damit das drohende Zwangspfand abzuwenden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Bernd-Ulrich Sieberger 
Telefon: 0228/30829-51 
e-mail  bsieberger@bve-online.de

Original-Content von: Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE), übermittelt durch news aktuell

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