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BWT AG

EANS-Hauptversammlung: BWT Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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BWT Aktiengesellschaft
5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4
FN 96162 s, ISIN AT0000737705

Einladung 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 23.
Mai 2013, um 11.00 Uhr stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung im Haus
der Österreichischen Kontrollbank AG, Strauchgasse 1 - 3, 1010 Wien,
"Reitersaal" eingeladen.

T a g e s o r d n u n g :

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2012 samt Anhang und des
Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Corporate
Governance-Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses 2012
und des Konzernlageberichtes.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2012.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2012.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes über ein genehmigtes
Kapital und die Bestätigung der Satzung im § 4 Abs. 3), dass dieser auch in
Zukunft folgendermaßen lauten soll:
 "§ 4

3)Der Vorstand ist ermächtigt, innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung des
entsprechenden Beschlusses im Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 8.916.500,-- durch Ausgabe von
8.916.500 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs
von 100 % gegen Bar- oder Sacheinlagen auf EUR 26.750.000,-- unter oder ohne
Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen Aktionäre  zu erhöhen.  Der Vorstand
kann von dieser Ermächtigung im Ganzen oder in mehreren Schritten Gebrauch
machen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festsetzen. Insbesondere ist der Vorstand ermächtigt, hinsichtlich
des gesamten genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den
Ausschluss des Bezugsrechtes zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen."

Unterlagen zur Hauptversammlung
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4,
liegen ab 02. Mai 2013 die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG, insbesondere der
Jahresabschluss samt Anhang mit Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates, der
Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht,
sowie weiters die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie
der Bericht des Vorstandes zum Tagesordnungspunkt 7 zur Einsicht der Aktionäre
auf. Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die
Hauptversammlung (§ 114 AktG) sind zudem ab 02. Mai 2013 über die Internetseite
der Gesellschaft
http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/Seiten/Hauptversammlung.aspx kostenlos abrufbar. Die genannten Informationen sind bis zum Ablauf
eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite
zugänglich.

Teilnahmeberechtigung - Nachweisstichtag und Depotbestätigung
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die
im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, das ist das Ende des zehnten Tages vor der
Hauptversammlung, somit am 13. Mai 2013, 24 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als
Nachweis der Aktionärseigenschaft die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die unserer Gesellschaft (c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Waldgasse 9,
A 2443 Stotzing (Burgenland)) spätestens am 17. Mai 2013 zugehen muss.
 
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird; 
3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
4. die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie
bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer; 
5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben
zu enthalten. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen und bedarf der Schriftform (Unterschrift). Die Übermittlung der
Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, wird gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen. Die
Bestätigungen dürfen daher ausschließlich per Post an HV-Veranstaltungsservice
GmbH,  Waldgasse 9, A 2443 Stotzing (Burgenland),  per Fax an +43 (0) 1 - 8900
500 - 84 oder per Email an  anmeldung.bwt@hauptversammlung.at geschickt werden.
Eine Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer
qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich.

Hingewiesen wird darauf, dass Aktionäre durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch die Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert werden, dh Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen. 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 AktG
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen in Schriftform muss der
Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 02. Mai
2013, ausschließlich an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee,
Walter-Simmer-Straße 4 zugehen. Eine Übermittlung auf elektronischem Weg (Email)
ist nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4
SigG möglich; diesfalls ist ausschließlich die Email-Adresse 
hauptversammlung@bwt-group.com zu verwenden.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
An die Stelle der Begründung tritt bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG.  Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7.
Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 13. Mai 2013, an der Adresse BWT
Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4 bzw per Fax an  + 43
(0) 6232/5011-1191  oder per Email  hauptversammlung@bwt-group.com  zugeht.
 
Für die Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG und § 110 AktG ist ein
Nachweis der Aktionärseigenschaft zu erbringen. Bei depotverwahrten
Inhaberaktien genügt als Nachweis die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft
darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft
in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der
Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als
Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
Zur Beschlussfassung über den in der Versammlung gestellten Antrag auf
Einberufung einer Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung
bedarf es keiner Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.   
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und
119 AktG sind auf der Internetseite unserer Gesellschaft
http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/Seiten/Hauptversammlung.aspx zu finden. 

Vertretung durch Bevollmächtigte 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenso der
Textform. Für die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf kann das Formular
verwendet werden, das auf der Internetseite unserer 
Gesellschaft unter
http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/Seiten/Hauptversammlung.aspx kostenlos abrufbar ist oder auf Verlangen zugesandt wird. Die Vollmacht
bzw. deren Widerruf kann entweder in der Hauptversammlung übergeben werden oder
sie muss der Gesellschaft (c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Waldgasse 9, A
2443 Stotzing (Burgenland) per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 84 oder per E-Mail
an  anmeldung.bwt@hauptversammlung.at als eingescannter Anhang (TIF, PDF, etc.)
dem Email beigefügt geschickt werden, wobei die Vollmacht bzw. der Widerruf bei
diesen Kommunikationsformen jedenfalls bis  22. Mai 2013, 13 Uhr MEZ, zugehen
muss.
 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung dieser Erklärung über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute wird gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen; die Übermittlung
erfolgt über die oben zur Depotbestätigung genannten Kommunikationswege. 
Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs. 2 Zif. 1 BörseG geben wir bekannt, dass das
Grundkapital der Gesellschaft in 17.833.500 Stück auf Inhaber lautende
Stückaktien zerlegt ist.

Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum 12.04.2013 verfügt die BWT
Aktiengesellschaft über 1.072.898 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
per 12.04.2013 demzufolge 16.760.602 Stück.

Mondsee, im April 2013                                          
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
BWT Aktiengesellschaft
Mag. Ralf Burchert
 
ralf.burchert@bwt-group.com
Tel.: 06232/5011-1113

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    BWT Aktiengesellschaft
             Walter-Simmer-Str. 4
             A-5310 Mondsee
Telefon:     06232/5011-0
FAX:         06232/4058
Email:        office@bwt.at
WWW:      www.bwt-group.com
Branche:     Wasser
ISIN:        AT0000737705
Indizes:     Standard Market Continuous
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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