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Rechnungslegung/Abschlussprüfungen
Grafenau (euro adhoc) - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat
festgestellt, dass der Jahresabschluss der Sedlbauer AG, Grafenau, zum
Abschlussstichtag 31.12.2010 und der Lagebericht der Sedlbauer AG für das
Geschäftsjahr 2010 fehlerhaft sind:
1. Im Jahresabschluss der Sedlbauer AG wurden die dem Vorstand im Geschäftsjahr
2010 gewährten Gesamtbezüge in Höhe von 162 TEUR nicht angegeben.
Dies verstößt gegen § 285 Nr. 9 a Satz 1 bis 4 HGB, wonach diese Angaben auch
dann im Anhang aufzunehmen sind, wenn die Gesellschaft lediglich einen
Alleinvorstand hat.
2. Im Lagebericht ist die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit
ihren wesentlichen Chancen und Risiken und den zugrunde liegenden Annahmen nicht
in einem Maße erläutert, dass sich ein Adressat ein ausreichendes Bild hierüber
machen kann.
Es liegt ein Verstoß gegen § 289 Abs. 1 S. 4 HGB vor.
Grafenau, im August 2012
Sedlbauer AG
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Sedlbauer AG
Investor Relations
Tel.: 08552 41-0
Fax: 08552 41-245
E-Mail: investor.relations@sedlbauer.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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