Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bien-Zenker GmbH mehr verpassen.

Bien-Zenker GmbH

12.000 Wohnungen könnten in der Nachverdichtung in Frankfurt kurzfristig entstehen - Stellplatzsatzung ist aber ein ernstes Hindernis

Schlüchtern, Hessen (ots)

Die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt soll novelliert werden. Dabei stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine Novellierung sinnvoll ist oder ob man nicht, wie in anderen großen deutschen Städten auch, die Stellplatzsatzung ersatzlos streichen sollte, so wie es auch jetzt die IHK Frankfurt fordert.

Arbeitskreis mit sachkundigen Mitgliedern

Der Arbeitskreis Nachverdichtung in Ballungsräumen am Beispiel Frankfurt Rhein-Main beschäftigt sich sehr intensiv mit den Möglichkeiten zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Im Arbeitskreis haben sich Vertreter der Fachhochschule Frankfurt, der Nassauischen Heimstätte, des Haus & Grund Frankfurt, der Lahmeyer Intern. GmbH, des VDW Südwest, der LCCE GmbH, der BIEN-ZENKER AG, Mitglieder des Landtages und des Stadtrates von Bad Vilbel zusammen getroffen.

Das Wohnraum-Potential ist riesig

Frankfurt ist eine der attraktivsten deutschen Städte mit entsprechendem Bevölkerungswachstum in den kommenden Jahren. So wird der Druck auf dem Wohnungsmarkt immer größer und bezahlbarer Wohnraum für Normalverdiener in der Stadt immer knapper. Die wenigen Grundstücke, die auf den Markt kommen sind sehr teuer und führen, im Vergleich zu Nachverdichtungen, zu insgesamt sehr hohen Kosten im Neubaubereich.

Das Potential an Nachverdichtungen alleine durch Dachaufstockungen liegt in Frankfurt bei ca. 2,5 Mio. m² Wohnfläche, wie eine aktuelle Untersuchung der Fachhochschule Frankfurt zeigt.

"Die Möglichkeit durch Dachaufstockungen in Frankfurt günstigen Wohnraum herzustellen, wird absolut unterschätzt", so Architekt Günter Legel von der BIEN-ZENKER AG und Sprecher des Arbeitskreises. "Wenn man nur etwa ein Drittel der durch die Untersuchung der Fachhochschule Frankfurt festgestellten Flächen tatsächlich umsetzen würde, könnten durch solche Maßnahmen ca. 12.000 Wohnungen relativ kurzfristig hergestellt werden ohne zusätzlichen Grundstücksverbrauch und unter Einbeziehung der vorhandenen Infrastruktur!"

Die Stellplatzsatzung verteuert das rare Wohnraum-Potential

Allerdings gibt es in der Umsetzung solcher Baumaßnahmen im Bestand Hemmnisse und Erschwernisse. Dazu gehören neben baurechtlichen Aspekten, auch die Stellplatzsatzung der Stadt. Sie macht die Herstellung von bezahlbarem Wohnraum vielfach nicht möglich. Die Ablösesummen in Höhe von EUR 10.000 je nicht hergestelltem Stellplatz führen zu einer deutlichen Preissteigerung bei den Herstellkosten. Diese Kosten können bei kleineren Wohneinheiten durchaus 10 % der Baukosten betragen.

Die Erfahrungen aus Hamburg und Berlin, die ihre Stellplatzsatzungen aufgehoben haben, sind durchweg positiv. So wurden in Berlin seit Wegfall der Stellplatzsatzung 1997 genauso viele Stellplätze hergestellt, wie mit einer Satzung erforderlich gewesen wären. Der Wegfall der Ablöseverpflichtungen ermöglicht es aber Investoren vielfach erst, die geplanten Baumaßnahmen wirtschaftlich umsetzen zu können. So können die Kosten für die Erwerber oder die Mieter im vertretbaren Rahmen gehalten werden. Das Beispiel der Stadt München zeigt dagegen, wie durch hohe Stellplatz- und Ablöseforderungen auch die Herstellungs- und Erwerbskosten für Wohnraum steigen. Nicht umsonst ist München die teuerste Stadt in Deutschland.

Die Mitglieder des Arbeitskreises Nachverdichtung sind einvernehmlich der Meinung, dass Investoren und Bauherren im Regelfall sehr viel besser einschätzen können, wie hoch der Stellplatzbedarf während des Lebenszyklus eines Gebäudes ist. Der Wegfall der Stellplatzsatzung, insbesondere bei Nachverdichtungsmaßnahmen im innerstädtischen Bereich wäre eine große Erleichterung bei der Herstellung des dringend benötigten städtischen Wohnraums.

"Der Arbeitskreis Nachverdichtung ist für den Wegfall der Stellplatzsatzung", so Günter Legel. "Die Erfahrungen aus Hamburg und Berlin sind so positiv, dass man auch in Frankfurt den Mut haben sollte, auf eine kommunale Vorschrift zu verzichten."

Pressekontakt:

Günter Legel, BIEN-ZENKER AG, T: 066 61 98 384,
g.legel@bien-zenker.de

Original-Content von: Bien-Zenker GmbH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bien-Zenker GmbH
Weitere Storys: Bien-Zenker GmbH