Berlin droht Prozess-Lawine
Berliner Spielhallengesetz ein Fall für die Justiz
Espelkamp/Berlin (ots) - Ein Unternehmen der Gauselmann Gruppe, die in Berlin mehrere moderne Spielcenter unter dem Markennamen "Merkur-Spielothek" und "Merkur Casino" betreibt, hat Klage gegen das Berliner Spielhallengesetz erhoben. Mit der Klage soll die Verfassungswidrigkeit und Unanwendbarkeit des Gesetzes festgestellt werden.
"Nach unserer Auffassung", so Unternehmenssprecher Mario Hoffmeister "greift das Berliner Spielhallengesetz in unzulässiger Weise in unser Grundrecht auf Berufsfreiheit ein und führt darüber zu einer grundgesetzwidrigen Enteignung." Das Spielhallengesetz sieht vor, dass nach einer Frist von fünf Jahren alle Spielhallenerlaubnisse erlöschen. Das erfüllt nach Auffassung der von der Gauselmann Gruppe beauftragten Rechtsanwälte ganz klar den Tatbestand der grundrechtswidrigen Enteignung, die nicht nur die Betreiber von Spielstätten, sondern auch Hauseigentümer und Vermieter trifft. Diese Rechtsverstöße reichen eigentlich allein schon aus, um das Gesetz zu Fall zu bringen. Trotzdem geht die Gauselmann Gruppe auch noch wegen anderer gravierender Rechtsverstöße gegen das Gesetz vor. So verlangt das Berliner Spielhallengesetz von den Spielhallenbetreibern, dass sie gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen, indem sie persönliche Daten von den Spielgästen abfordern und notieren sollen. Der Unternehmenssprecher kommentiert: "Unsere Spielgäste haben ein Recht darauf, dass wir ihre persönlichen Daten schützen. Daran werden wir uns halten und deswegen auch in diesem Punkt gegen das Berliner Gesetz klagen und wir werden nicht die einzigen sein, die dagegen klagen."
Geradezu paradox sei es, so die Gauselmann Gruppe, dass das Berliner Spielhallengesetz die legalen Spielangebote beschränkt und die illegalen begünstigt. Der Unternehmenssprecher dazu: "Das Gesetz will die sogenannte Spielhallenflut in Berlin bekämpfen. Der Schuss geht nach hinten los, denn das Gesetz trifft nur die legalen und seriösen Unternehmen. Hunderte von illegalen Spielorten mit oder ohne Gaststätten- oder Wettkonzession bleiben davon völlig unberührt und werden weiterhin das Stadtbild der Berliner Kieze bestimmen." Es ist Fakt, dass die illegalen Spielanbieter durch das Berliner Spielhallengesetz stark profitieren, vor allem durch fehlende Kontrollen. "Wir dürfen nicht vor elf Uhr morgens öffnen, wir dürfen unseren Kunden keine Getränkeservice mehr anbieten. Das Gesetz zwingt uns, unsere Kunden zu vergraulen", berichtet Mario Hoffmeister. "Unsere Spielgäste ziehen daraus die Konsequenz, dass sie zu den meist illegalen Spielanbietern wechseln, die alles das weiterhin anbieten, was uns verboten ist. Der Berliner Gesetzgeber treibt diesen Spielanbietern die Kunden in die Arme." Dagegen werde die legale Automatenwirtschaft mit allen rechtlichen Mitteln kämpfen. Die jetzt eingereichte Klage stelle nur den Anfang einer Prozesslawine dar, bei der es nicht nur um die Spielfreiheit der Bürger und die Berufsfreiheit der Unternehmer, sondern auch um mögliche Schadenersatzforderungen geht, die allein gegen das Land Berlin bis zu Milliardenbeträgen reichen können.
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Mario Hoffmeister M.A., Leiter Kommunikation Tel.: 05772 / 49-281; Fax: -289 E-Mail: MHoffmeister@gauselmann.de Mobil: 0171 / 9745712 Gauselmann im Internet: www.gauselmann.de oder -.com

