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Sixt Aktiengesellschaft, Pullach
Inhaber Stammaktien WKN 723 132 ISIN DE0007231326
Inhaber Vorzugsaktien WKN 723 133 ISIN DE0007231334
Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard Segment
Bekanntgabe gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Vorstand der Sixt AG beschließt erneut Aktienrückkauf zum Zwecke der
Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung eigener Aktien
Der Vorstand der Sixt AG, Pullach, hat heute nach zuvor erteilter Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, bis zu 1.116.120 eigene Stamm- und Vorzugsaktien im
Gegenwert von insgesamt maximal EUR 20 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) zu den
nachfolgend aufgeführten Bedingungen über die Börse zu erwerben.
Die Sixt AG macht damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni
2010 zum Rückerwerb eigener Aktien und zur Einziehung der erworbenen Aktien
erneut Gebrauch.
Bei Zugrundelegung der Schlusskurse beider Aktiengattungen im Xetra-Handel vom
7. Oktober 2011 wären dies aufgrund der vorgesehenen Höchstgrenze der Anzahl von
1.116.120 Aktien rund 4,4 % des Grundkapitals der Sixt AG zum Zeitpunkt der
Ermächtigung.
Damit wäre unter Berücksichtigung von unter der Ermächtigung bereits
vorgenommenen Rückkäufen (1.406.414 Stück eigene Anteile) das Gesamtvolumen der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 vollständig ausgeschöpft.
Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands nicht vor dem 10.
Oktober 2011 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis zum 31. Dezember 2012
(spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt.
Der Rückkauf dient dem Zweck, das Grundkapital der Sixt AG herabzusetzen, wobei
die Herabsetzung durch Einziehung der zurückerworbenen Aktien auf Grundlage der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 erfolgen soll, ohne dass es
für die Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Wirtschaftliches Ziel des Aktienrückkaufs ist die Verbesserung wichtiger
Finanzkennzahlen, zum Beispiel des Ergebnisses pro Aktie.
Der Rückkauf der Aktien erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß
§§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit den
Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember
2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und
Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003).
Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts in Übereinstimmung mit den
oben genannten Regelungen und gemäß den Bestimmungen der
Hauptversammlungs-ermächtigung vom 17. Juni 2010 durchgeführt. Das
Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von
Aktien der Sixt AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der
EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Sixt AG. Die Sixt AG wird
insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Der
Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter
Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen des WpHG - wieder aufnehmen
lassen. Das Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen
des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die im Aktienrückkaufprogramm enthaltenen
Vorgaben einzuhalten.
Die Transaktionen werden gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EU-VO 2273/2003 bekannt
gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Sixt AG
regelmäßig unter www.sixt.de informieren.
Pullach, den 10. Oktober 2011
Sixt Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kontakt
Sixt Aktiengesellschaft
Zugspitzstrasse 1
82049 Pullach
InvestorRelations@sixt.de
Telefon +49 (0) 89/ 7 44 44 - 5104
Telefax +49 (0) 89/ 7 44 44 - 85104
www.sixt.de
Rückfragehinweis:
Investor Relations
+49 (0)89-74444-5104
InvestorRelations@sixt.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Sixt Aktiengesellschaft
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D-82049 Pullach
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Branche: Auto
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