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Berliner Pflegedienst Futura mit MDK-Bestnote ausgezeichnet

Gemäß des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes werden die von Pflegediensten erbrachten Leistungen sowie deren Qualität transparent offengelegt. Im Namen der Pflegekassen führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) dazu jährliche Qualitätsprüfungen bei ambulanten Pflegediensten durch. Im vergangenen Jahr erhielt der ambulante Pflegedienst Futura aus Berlin erstmalig die Bestnote 1,0 für seine Pflegequalität.

Bereits in den vergangenen Jahren erzielte der Berliner Pflegedienst Futura (http://www.futura-berlin.de/) in allen Pflegebereichen sehr gute Ergebnisse. Im Rahmen der jährlichen Qualitätsprüfung seitens des MDK erreichte der Pflegedienst 2016 eine perfekte Gesamtnote von 1,0. Darin spiegelt sich das Selbstverständnis von Futura wider: "Für uns ist diese aktuelle Bewertung Bestätigung und Ansporn zugleich auch weiterhin für Menschen mit Behinderungen beste Bedingungen für ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu schaffen". Der Pflegedienstleister richtet sich bei seiner Arbeit nach den Kriterien des Anbieterverbands qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen, der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft und lässt sich auch als Arbeitgeber regelmäßig überprüfen.

Um vergleichbare Resultate der Qualitäts-Checks anzubieten, einigten sich die Krankenkassenverbände und Behörden auf eine einheitliche Vorgehensweise, bei der die Qualität und Leistungen der geprüften Pflegedienste erhoben und öffentlich gemacht werden. Verbraucher können die Bewertungen mittels der Transparenzberichte einsehen und dank eines übersichtlichen Schulnoten-Systems vergleichen. Die unabhängigen Gutachter untersuchen unter anderem die pflegerischen Leistungen, ärztlich verordnete pflegerische Leistungen, die allgemeinen Dienstleistungen als auch die Organisation. Diese übergeordneten Kategorien enthalten bis zu 49 Einzelkriterien.

Zusätzlich wird auch eine Kundenbefragung durchgeführt, bei der die Befragten zufällig ausgewählt werden. Aus allen Bewertungen der Kriterien wird das Gesamtergebnis der Qualitätsprüfung ermittelt. Für eine bessere Vergleichbarkeit wird das Gesamtergebnis dem Vergleichswert im jeweiligen Bundesland gegenübergestellt. So soll sichergestellt werden, dass die vereinbarten Pflegestandards durchgängig eingehalten werden.

Zum ersten Mal wurden die Qualität und Leistungen der Pflege nach den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) bewertet. Anlass der Neuerung ist das Pflegestärkungsgesetz II, welches Änderungen in den Pflege-Qualitätsprüfungen vorsieht, die nun in die QPR aufgenommen wurden. Darunter fällt beispielsweise die Abrechnungsprüfung bei ambulanten Pflegediensten. Übergreifendes Ziel ist es - anhand der bisherigen Erfahrungen mit den Qualitätsprüfungen - die Prüfung der Pflegequalität und Versorgung weiter zu verbessern und zu sichern.

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