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Propan Rheingas GmbH & Co. KG

Propan Rheingas GmbH & Co. KG weist Vorwürfe des Bundeskartellamtes in aller Schärfe zurück Keine Absprache mit anderen Flüssiggasunternehmen - Vorgehensweise des Kartellamtes befremdlich

Brühl (ots)

Die Propan Rheingas GmbH & Co. KG, einer der
führenden Anbieter für dezentrale Energieversorgung und nachhaltige 
Energienutzung im Bereich Flüssiggas, hat den vom Bundeskartellamt 
erhobenen Vorwurf, an einem sogenannten Kundenschutzkartell beteiligt
gewesen zu sein, mit allem Nachdruck zurückgewiesen.
Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2005 gegen sieben 
Flüssiggasanbieter ein Verfahren eingeleitet und Ende 2007 
Bußgeldbescheide mit dem Vorwurf eines Kundenschutzkartells erlassen.
Zeitgleich mit dem Erlass dieser Bußgeldbescheide wurden die 
Ermittlungen auf weitere Unternehmen, darunter auch die Propan 
Rheingas GmbH & Co. KG, ausgeweitet.
In Form einer Pressemeldung wurde vom Bundeskartellamt in der 
vergangenen Woche nun die Öffentlichkeit darüber informiert, dass 
"gegen die Westfalen AG, Münster, und die Propan Rheingas GmbH, 
Brühl, wegen der Teilnahme an Kartellabsprachen Bußgelder von 
insgesamt 41,4 Mio. EUR verhängt" wurden.
"Schon dieses Vorgehen ist äußerst befremdlich, da die Medien 
informiert worden sind, bevor uns überhaupt der offizielle 
Bußgeldbescheid zugegangen ist", so Uwe Thomsen, Geschäftsführer der 
Propan Rheingas GmbH & Co. KG, in einer ersten Stellungnahme. "Wir 
haben in den letzten Monaten ausführlich zu allen Vorwürfen Stellung 
genommen und diese vollständig entkräftet."
Missverständliche Formulierungen rücken Rheingas in ein falsches 
Licht
Die jetzt veröffentlichte Pressemitteilung des Bundeskartellamtes 
hatte zudem den Eindruck entstehen lassen, als sei es bereits im Mai 
2005 auch bei der Propan Rheingas GmbH & Co. KG zu einer Durchsuchung
gekommen, bei der die sichergestellten Unterlagen und Daten ergeben 
haben, dass sich führende Flüssiggasanbieter seit 1997 verständigt 
haben, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben.
Uwe Thomsen: "Die Pressemitteilung war missverständlich 
formuliert: Bei uns hat es keine Hausdurchsuchung gegeben und wir 
haben uns an keinen Absprachen beteiligt. Wir haben vielmehr den 
Eindruck gewinnen müssen, dass wir insbesondere wegen unserer 
Verbandsmitgliedschaft in die Reihe der Betroffenen gestellt wurden. 
Aus diesem Grunde haben wir bereits Einspruch gegen den 
Bußgeldbescheid eingelegt."
Auch die Höhe des Bußgeldes steht in keiner Relation zu den 
vermeintlichen Gewinnen, die aus der Ordnungswidrigkeit, die man 
meint, Rheingas anlasten zu können, entstanden sein sollen. "Das 
Bundeskartellamt geht davon aus, dass sogenannte potente 
Muttergesellschaften die Bußgelder übernehmen könnten. Dieser 
Zusammenhang ist für uns nicht verständlich und rechtlich nicht 
haltbar", so Uwe Thomsen.
Generell hält die Propan Rheingas GmbH & Co. KG die Bildung eines 
Kartells für wirtschaftlich unsinnig, da dies ihrem vorrangigen 
Unternehmensziel, aus eigener Kraft Wachstum zu generieren und neue 
Kunden zu gewinnen, zuwiderlaufen. Auch und gerade deshalb, weil 
Wachstum in der hart umkämpften Flüssiggasbranche auch 
Verdrängungswettbewerb bedeutet.

Pressekontakt:

Propan Rheingas GmbH & Co. KG
Tanja Laidig
- Stabsstelle Marketing und Kommunikation -
Fischenicher Str. 23
50321 Brühl
Tel.: +49(0)2232-7079-1125
Fax: +49(0)2232-7079-441125
E-Mail: tanja.laidig@rheingas.de
Internet: www.rheingas.de

Original-Content von: Propan Rheingas GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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