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Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V.

Die Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag läuft überwiegend ins Leere
Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e. V. mahnt dringend eine greifbare Lösung an

Berlin (ots)

Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus der Pflegeversicherung. Darauf macht die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e. V. (BdSAD) aufmerksam. Doch obwohl laut aktuellem AOK Pflegereport 2016 rund 73 Prozent der Betroffenen darüber informiert sind, nehmen nur 17,6 Prozent entsprechende Unterstützung in Anspruch. Woran liegt's?

Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, erklärte dazu bei der Vorlage des Reports: "Ein Grund liegt ganz sicher in der Komplexität der Pflegeleistungen. Nicht nur, dass es eine Vielzahl verschiedener Leistungsformen gibt, oft sind auch deren Bezeichnungen unverständlich bis irreführend." Weiter führte er aus: "Um die Leistungsinanspruchnahme zu erleichtern, müssen wir auch die Leistungen flexibler und einfacher gestalten." Die BdSAD hört diese Worte gern, sieht momentan aber vor allem die Bundesländer unter Zugzwang.

Professionelle Dienstleister werden dringend benötigt, aber zugleich behindert

Die zuständigen Länderministerien sind es nämlich, die bis heute keine rechtsverbindlichen Verordnungen erlassen haben, um zusätzliche Anbieter für die gezielte Unterstützung im Alltag (bisher "niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote") zuzulassen. "Genau diese Leistung aber wird durch qualifizierte Senioren-Assistenten, zertifiziert nach dem 'Plöner Modell', hochprofessionell und gemäß unserer Statuten qualitätsgesichert abgedeckt", sagt Sigrid Zimmer, Vorstandsvorsitzende der BdSAD. Doch ohne Zulassung können die selbständig und als Einzelunternehmer arbeitenden Senioren-Assistenten bislang nicht bei den Kassen abrechnen, obwohl der gesetzliche Anspruch für die Pflegebedürftigen schon seit Januar 2015 besteht. "Nur die ambulanten Dienste, die zuvor schon zugelassen waren, dürfen bislang entsprechende Leistungen bei der Pflegeversicherung abrechnen", so Zimmer. "Oder aber gemeinnützige Organisationen für die Leistung ihrer ehrenamtlich tätigen Helfer." Dieser Umstand stellt nach ihren Worten eine deutliche Wettbewerbsbenachteiligung für ihren qualifizierten Berufsstand dar. Leidtragende sind alle Leistungsberechtigten, weil andere professionelle Kräfte speziell für die Unterstützung im Alltag landauf, landab kaum in Sicht sind.

Obwohl die zuständigen Ministerien, Länderbehörden und Versicherungen immer wieder betonen, wie sehr ihnen das Wohl der Versicherten am Herzen liegt und wie wichtig eine qualitativ hochwertige, professionelle Dienstleistung ist, bewegt sich nichts.

Massive Kritik auch von anderen Organisationen

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnte kürzlich an, dass die bürokratischen Hürden sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige abschrecken, Leistungen überhaupt in Anspruch zu nehmen. Da stimmt es keineswegs fröhlich, dass ausgerechnet das Bundesversicherungsamt (BVA) kürzlich allen Leistungsberechtigten dazu geraten hatte, in dieser unklaren Situation ihren Anspruch auf die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen gemäß SGB XI "aus Sicherheitsgründen" schriftlich bei der Pflegekasse zu beantragen. "Die vom Gesetzgeber gewollte Verbesserung der Pflegesituation beim Versicherten wird so nicht erreicht", heißt es denn auch vom Bundesverband Ambulante Dienste e. V. (bad).

"Die BdSAD wird sich weiter vehement für die Interessen und gesetzlichen Ansprüche der Versicherten einsetzen und Aufklärungsarbeit betreiben", betont Sigrid Zimmer. Auf der Jahrestagung ihres Berufsverbandes in Fulda wurde deshalb jüngst beschlossen, einen bundesweit besetzten Arbeitskreis zu bilden, um ein schnelles, koordiniertes und kooperatives Vorgehen in den Ländern vorzubereiten.

Pressekontakt:

Thomas Bartel - Pressesprecher
Bundesverband der Senioren-Assistenten Deutschland e. V.
Telefon: 040 658 673 65
E-Mail: bartel@bdsad.de

Anschrift der Geschäftsstelle:
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
www.bdsad.de

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