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Familienbetriebe Land und Forst

Statement zur Erbschaftsteuer anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 8. Juli 2014
Es geht um Arbeitsplätze

Berlin (ots)

"Land- und Forstwirte sind auf gesichertes Eigentum, insbesondere Grundeigentum, als Grundlage ihrer Existenz angewiesen. Angesichts der in der Regel geringen Reinerträge der Flächen gefährden unverhältnismäßig hohe Steuerlasten die Substanz der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Alle Steuern, die die Substanz gefährden entziehen die Lebensgrundlage für land- und forstwirtschaftliche Familienunternehmen." Dies äußerte Michael Prinz zu Salm-Salm im Vorfeld der mündlichen Verhandlung, die am 8. Juli 2014 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stattfindet.

"Wir sind für faire Steuern, deshalb muss eine Regelung, die die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt, beibehalten werden."

Bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens darf nicht von unrealistisch hohen Werten ausgegangen werden. Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte sind nicht repräsentativ und damit keine taugliche Grundlage zur Wertermittlung. Der angebliche Wert der Flächen stellt sich nur auf dem Papier dar. In der täglichen Bewirtschaftung und als Existenzgrundlage des Land- und Forstwirtes ist er ein völlig anderer und geringerer. Deshalb ist das derzeit geltende ertragswertbasierte Verfahren sinnvoll und angemessen.

Auf die gefundenen Werte sind sodann die Verschonungsregelungen anzuwenden. Diese sind aus mehreren Gründen gerechtfertigt: Land- und Forstwirte sind bereits gesetzlich zu Pflege und Erhalt der Kulturlandschaft verpflichtet. Darüber hinaus bestehen hohe Gemeinwohlverpflichtungen im Tier-, Natur-, Wasser-, Boden- und Immissionsschutz. Land- und Forstwirte sichern Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Weiter garantieren sie die Versorgungssicherung bei Nahrungsmitteln und Energie.

"Die Verschonungsregelung ist notwendig zum Erhalt gesunder ländlicher Räume. Sie ist unabdingbar und lebensnotwendig für unsere generationen-übergreifend wirtschaftenden Familienbetriebe. Nachhaltigkeit verträgt keine Eingriffe in die Substanz! Die Erbschaftsteuer trifft unsere Betriebe in einer ohnehin heiklen Phase der Betriebsübergabe.", so fasste Prinz Salm sein Statement zusammen.

Pressekontakt:

Wolfgang v. Dallwitz
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V.
Telefon: 030 31807205
E-Mail: arge@grundbesitzerverbaende.de

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