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Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum

Experten kritisieren bei Anhörung das Kulturgutschutzgesetz: Nur ein Ankaufsrecht kann das Gemeinwohl stärken

Berlin (ots)

In der gestrigen öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines neuen Kulturgutschutzgesetzes forderten erstaunlich viele der 14 eingeladenen Sachverständigen Nachbesserungen des Regierungsentwurfs. Juristisch fundierte Experten wiesen darauf hin, dass anders als in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Belgien, das deutsche Kulturgutschutzrecht keine Regelung enthält, die durch einen Ankauf von identitätsstiftenden Kulturgütern das Gemeinwohl stärkt. So wurde die vom Aktionsbündnis Kulturgutschutz seit langem geforderte Möglichkeit eines Ankaufsrechts nach britischem Vorbild zu einem schwergewichtigen Thema der Anhörung. Nur durch eine Ankaufsmöglichkeit kann ein gerechter Ausgleich zu der vorgesehenen Verschärfung des Abwanderungsschutzes hergestellt werden. Und nur der daraus entstehende Gemeinwohlgewinn kann den Streit um das umstrittene Kulturgutschutzgesetz befrieden.

Die Ausführungen der 14 eingeladenen Experten brachten eine weitere Schwäche des Gesetzentwurfs ans Tageslicht: Trotz der zahlreicheren bisher durchgeführten Korrekturen enthält der Entwurf immer noch unklare Definitionen. Die Begriffe "Sachgesamtheit" und "national wertvolles Kulturgut" müssen präzisiert werden. Auch unterscheidet das Gesetz nicht zwischen "Ursprungsland" und "Herkunftsstaat". Die Sachverständige Dr. Hansen, stellvertretende Direktorin der Kunsthalle Bremen, warnte vor den Folgen des Gesetzes: Das bürgerliche Engagement darf durch das Gesetz nicht erstickt und das Vertrauen der privaten Sammler und Leihgeber nicht gefährdet werden. Vielfach wurden Fragen gestellt zu den komplizierten Einfuhrbestimmungen und den immensen Sorgfaltspflichten. Sollte das Gesetz unverändert in Kraft treten, würde die rückwirkende Einfuhrregelung dem ehrlichen Händler schaden, während es der unehrliche Händler nutzen kann, um illegal eingeführte Kulturgüter nachträglich "rein zu waschen" (§ 29 u.a.).

Die befragten Kunstsachverständigen beklagten zudem die im Entwurf vorgesehene 30 jährige Aufbewahrungspflicht und die Vertreter der privaten Sammler erläuterten, dass die rückwirkende Nachweispflicht für beispielsweise im Ausland erworbene Münzen unerfüllbar und damit völlig unrealistisch ist.

Erstaunlicherweise spielte die Kostenfrage keine Rolle: Keiner der Abgeordneten wollte von den eingeladenen Experten genaueres über die vom Gesetzgeber veranschlagten Kosten erfahren. Schließlich zieht der Erfüllungsaufwand der vorgesehenen Kontroll- und Prüfverfahren bei den Ländern immense Verwaltungskosten nach sich. Der Handel schätzt ein Aufkommen von bis zu 100.000 Ausfuhrgenehmigungsanträgen jährlich. Daraus folgt eine Belastung der 16 Länder in Höhe von 30 bis 40 Millionen Euro pro Jahr. Dieses Geld für den Ankauf von national wertvollem Kulturgut zu verwenden, statt es für Verwaltungskosten auszugeben, wäre weitaus sinnvoller.

gez.: Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum, stellvertretend für Aktionsbündnis.

Pressekontakt:

Hubertus von Dallwitz
AKTIONSBÜNDNIS KULTURGUTSCHUTZ
www.kulturgutschutz.info
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 BERLIN
030/318072-05
kulturgut@t-online.de

Original-Content von: Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum, übermittelt durch news aktuell

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