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Deutsche Stiftung Eigentum

Solms: Fiskus darf nicht zum Haupterben werden

Berlin (ots)

Der "Fiskus darf nicht zum Haupterben werden. Deshalb sollten die heutigen Verschonungsregeln im Erbfall bei Familienunternehmen erhalten bleiben", das fordert Hermann Otto Solms, beim Tag des Eigentums der Deutschen Stiftung Eigentum am Mittwoch in Berlin.

Noch in diesem Jahr wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer erwartet und bis dahin bleibt offen, inwieweit das Urteil mittelständische Familienbetriebe in Industrie und Handel sowie in der Land- und Forstwirtschaft im Erbfall betrifft.

Gerade für den Familienunternehmer ist es entscheidend, dass das Unternehmen nicht über Gebühr belastet wird. Deutschland braucht sie, die Familienbetriebe, die mit ihrer nachhaltigen Unternehmenskultur entscheidend zur wirtschaftlichen Stabilität beitragen.

"Die bisherigen Verschonungsregeln werden den komplexen Bewertungsstrukturen im Erbfall gerecht. Der Erblasser hat sein Vermögen bereits durch Konsumverzicht aus versteuertem Einkommen aufgebaut. Auch die Erträge daraus wurden besteuert und das muss auch bei der Besteuerung im Erbfall Berücksichtigung finden", so erklärte Solms.

Die Entscheidung auf den Verzicht des eigenen Vermögens ist damit gleichzeitig die Entscheidung für die Weitergabe des Vermögens an die nachfolgende Generation. Darin zeigt sich letztlich das Prinzip der Nachhaltigkeit erfolgreichen Wirtschaftens.

Die Deutsche Stiftung Eigentum setzt sich für die Wahrung des Grundrechts auf Eigentum und Erbrecht (Art 14 I Satz 1) ein und bekennt sich zur Sozialpflichtigkeit.

Der Tag des Eigentums wurde gemeinsam von der Deutschen Stiftung Eigentum und der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände veranstaltet.

Pressekontakt:

RAin Heidrun Gräfin v. der Schulenburg
Geschäftsführerin
Deutsche Stiftung Eigentum
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030/ 24047430, Fax: 030/ 24047431
www.deutsche-stiftung-eigentum.de
info@deutsche-stiftung-eigentum.de

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