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Steuerverwaltungen von Bund und Ländern

Steuererklärungsfrist 31. Mai 2015: Weniger Stress mit ELSTER und "vorausgefüllter Steuererklärung".

Hannover (ots)

Der 31. Mai naht und für viele Bundesbürger ist es wieder soweit: Die Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr ist fällig. Durch die Nutzung von ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, ist dies nun einfacher. Mit einer vorherigen Registrierung am ElsterOnline-Portal können sämtliche Vorteile der elektronischen Steuererklärung genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise:

- Papierlose Übermittlung der Steuererklärung 
- Datenübernahme aus dem Vorjahr 
- Plausibilitätsprüfungen 
- Steuerberechnung 
- Vorausgefüllte Steuererklärung/Belegabruf

Insbesondere die vorausgefüllte Steuererklärung führt hierbei zu einer weitgehenden Vereinfachung für den Bürger, da durch den Belegabruf der für den Steuerbürger bereits vorliegenden Belege (das sind von Dritten an die Steuerverwaltung übermittelte Daten wie z. B. Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitgebern, Mitteilungen über gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Rentenbezugsmitteilungen und weitere Vorsorgeaufwendungen etc.) das mühsame Zusammensuchen von Papierbelegen deutlich reduziert wird und elektronisch abgerufene Belege einfach mit einem Klick in die eigene Steuererklärung übernommen werden können.

Praktische Videos / Erklärfilme mit weiteren Informationen zu ELSTER und dem Belegabruf sind im Footage-Portal unter folgendem Link abgelegt: http://footage.presseportal.de/tag/elster

Pressekontakt:

Steuerverwaltungen von Bund und Ländern
Frau Gasse
Tel. (0511) 101-3204
E-Mail: christina.gasse@ofd-z.niedersachsen.de

Original-Content von: Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, übermittelt durch news aktuell

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