Badische Neueste Nachrichten: Eine harte Nuss

   

Karlsruhe (ots) - Leicht hatten es die Karlsruher Hüter der Verfassung den Politikern in Berlin nicht gerade gemacht. Ungerecht und undurchschaubar nannten sie einerseits im Juli das von der schwarz-gelben Koalition im Alleingang durchgepaukte Wahlrecht für den Bundestag und erklärten es in Bausch und Bogen für verfassungswidrig, da es gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoße. Andererseits aber ließen sie ausdrücklich bis zu 15 Überhangmandate zu, die allerdings genau für diese Chancenungleichheit sorgen. So hatten die Juristen und Wahlrechtsexperten aller Fraktionen eine harte Nuss zu knacken, um eine neue Regelung zu erarbeiten, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Vorgaben der Verfassungshüter umsetzt und den Wählerwillen nicht verfälscht. Der nunmehr in Aussicht gestellte Kompromiss ist in anderen Parlamenten längst gängige Praxis: Da man den Parteien die Überhangmandate nicht wegnehmen kann, da die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen direkt gewählt worden sind, werden sie durch eine entsprechende Zahl von Ausgleichsmandaten für alle anderen Parteien kompensiert. Das führt zwar zu einer gewissen Aufblähung der Volksvertretung, sorgt aber dafür, dass Regierung und Opposition genau so viele Sitze haben, wie ihnen nach dem Ergebnis der Zweitstimme zustehen. Der Bundestag spiegelt somit exakt das Votum der Wähler wieder, keine Partei wird dabei privilegiert. CDU und CSU hatten sich bislang kategorisch gegen diese Ausgleichsmandate gewehrt, hatten sie doch in der Vergangenheit überproportional von den Überhangmandaten profitiert. Sowohl 1994 als auch 2009 fiel die Unionsmehrheit deutlich höher aus als es eigentlich dem Wahlergebnis entsprochen hätte, im Gegenzug zog die SPD bei den Wahlen 1998 den Nutzen aus dieser Regelung. Die Einigung war überfällig, sonst wäre Deutschland ohne ein gültiges Wahlrecht ins Wahljahr 2013 gegangen. Und da Union und FDP im Gegensatz zur letzten Reform zum Kompromiss mit dem Oppositionslager bereit waren, ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, dass die neue Regelung wieder von Karlsruhe gekippt wird.

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