Karlsruhe (ots) - Die Karlsruher Entscheidung macht einem bei allem Verständnis für die Politikschelte durch den Zweiten Senat auch ratlos. Ratlos nämlich bei der Frage, was nun? Ausführlich hat der Senat die Schwächen des eben erst reformierten Wahlrechts durchdekliniert. Für diese Reform hatte sich die Politik sehr zum Unwillen des Gerichts viel Zeit gelassen. Doch bei der Lösung des Problems bleiben die Richter erstaunlich vage. Natürlich ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, Gesetze zu erlassen, dies vergaß das Gericht nicht zu erwähnen. Die Richter scheuten aber vor dem Risiko zurück, selbst eine Übergangsregelung zu treffen, die ebenfalls unkalkulierbare mathematische Unwägbarkeiten hätte. Dass es künftig nicht mehr als 15 Überhangmandate geben soll, ist die einzige Richtschnur, an der sich die Politik entlang hangeln kann. Doch wie kann dies erreicht werden? Das Gericht hat selbst die Umstände beschrieben, die die Überhangmandate angesichts des Umbruchs in der Parteienlandschaft in Zukunft immer wahrscheinlicher machen. Doch den Weg, diese bisher "ausgleichslosen" Mandate mit weiteren Mandaten auszugleichen, wie es in aller Regel die Wahlgesetze für die Landtagswahlen kennen, nennen die Richter ebenfalls wenig zielführend. Denn dabei droht eine Aufblähung des Parlaments und ein regionales Ungleichgewicht. In der Genese des neuen Gesetzes, als Union und FDP - vor ihrem verhängnisvollen Alleingang - noch mit der Opposition in dieser Sache sprachen, war bereits einmal die Rede davon, dass man in letzter Konsequenz dann einem Wahlkreissieger das Mandat aberkennen müsse. Dies wäre der Fall, wenn es rechnerisch in seinem Bundesland Überhangmandate gibt. Dies könnte zur absurden Situation führen, dass am Schluss ein Wahlkreissieger sein Mandat nicht erhält, ein Wahlkreisverlierer aber nach Berlin kommt, weil er auf einer Landesliste abgesichert ist Dies kann ernsthaft niemand wollen. Es würde alles auf den Kopf stellen, was bisher für die Architektur der repräsentativen Demokratie in Deutschland galt. Nein, die Politiker sind nicht zu beneiden mit dem Karlsruher Richterspruch. Der Zweite Senat hat nach dem Warten auf seine fällige Entscheidung in Sachen Euro-Rettungsgesetze der Politik einen neuen Brocken für die Sommerpause hingeworfen. Die Zeit drängt, die Bundestagswahlen im Herbst 2013 rücken näher. Regierungskoalition wie Opposition sind zu einem Kompromiss verpflichtet, der unter massivem Zeitdruck steht. Doch eines ist klar: Wenn es nicht zu einer völligen Abkehr vom bisherigen System kommt, und dafür gibt es bisher keine Mehrheiten, wird auch noch jedes so ausgeklügelte System im Einzelfall mathematische Ungerechtigkeiten produzieren. Diese Ungenauigkeiten will mancher trotz des eigentlich notwendigen Blicks auf das Ganze nicht akzeptieren. Damit ist der nächste Gang nach Karlsruhe programmiert - und dort ist wieder alles offen. Für eine Schimäre der absoluten mathematischen Gerechtigkeit wollen offenbar die Kritiker ein Wahlsystem aufs Spiel setzen, dass sich bisher im Prinzip bestens bewährt hat.
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