Alle Storys
Folgen
Keine Story von Frankfurter Rundschau mehr verpassen.

Frankfurter Rundschau

Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Leistungsschutzrecht

Frankfurt (ots)

Das Gesetz ist gefährlich. Gerichte müssen nun klären, wie lang "kleinste Textausschnitte" sind, in der Zwischenzeit können Abmahnanwälte die Rechtsunsicherheit ausnutzen. Bleiben Kurzzusammenfassungen erlaubt, wie sie etwa Google zu seinen Suchergebnissen anzeigt, wäre ausgerechnet der Konzern von der "Lex Google" gar nicht betroffen.

Pressekontakt:

Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: 069/2199-3386

Original-Content von: Frankfurter Rundschau, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Frankfurter Rundschau
Weitere Storys: Frankfurter Rundschau
  • 28.02.2013 – 17:00

    Frankfurter Rundschau: Zur Mindestlohn-Debatte:

    Frankfurt (ots) - Was auf jeden Fall verhindert werden muss: dass der Vorschlag aus der CDU-Bundestagfraktion Wirklichkeit wird. Er erlaubt, dass es in Branchen und Regionen ganz unterschiedliche Mindestlöhne gibt - die kaum zu kontrollieren sind. Schlimmer noch: Die Mindestlöhne sollen nur für Beschäftigte gelten, die nicht nach Tarifvertrag bezahlt werden. Das wäre für Unternehmen eine Einladung, schnell noch ...

  • 27.02.2013 – 16:35

    Frankfurter Rundschau: Zum Misshandlungsvorfall bei der Bundeswehr:

    Frankfurt (ots) - Die Bundeswehr wandelt sich gerade. Ein Wandel, den nicht zuletzt der Abschied von der Wehrpflicht beschleunigt hat. Die Streitkräfte sind jetzt (fast) normale Arbeitgeber, die im Wettbewerb mit (ganz) normalen Arbeitgebern um die fähigsten jungen Leute stehen. Das Prinzip von Befehl-und-Gehorsam funktioniert im 21. Jahrhundert nur mit gegenseitigem ...

  • 25.02.2013 – 16:39

    Frankfurter Rundschau: Zur Krise des Konsumierens:

    Frankfurt (ots) - Über die verstörenden Beschäftigungsverhältnisse hinaus offenbart die Affäre Amazon die dunklen Seiten eines zunehmend ins Digitale verlagerten Handels, in dem die Vorstellungen von Kaufen und Verkaufen von Grund auf revolutioniert werden. Eher im Nebenbei des Skandals wurden beispielsweise Bezieher von E-Books via Amazon gewahr, dass sie die Bücher gar nicht gekauft, sondern nur gemietet haben. ...