Betriebliche Altersversorgung ist Chefsache
Bei der Wahl des falschen Beraters drohen Haftungsgefahren

Köln (ots) - Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat im Rahmen einer jüngsten Befragung festgestellt, dass bei der Entscheidung für oder gegen eine Betriebsrente die Haltung des Arbeitgebers eine entscheidende Rolle spielt. Sofern der Firmenchef die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Unternehmen unterstützt, entscheiden sich rund 52% der Arbeitnehmer dafür.

Jedoch beobachtet der "Deutschen bAV Service" regelmäßig, dass vielen Unternehmensleitern suggeriert wird, dass die Beratung zu Fragen rund um die bAV vollumfänglich und vertrauensvoll auf den Versicherungspartner abgewälzt werden könne.

Damit Arbeitgeber Haftungsgefahren aus dem Wege gehen können muss jedoch der Beratungsprozess rechtlich sauber gestaltet werden. Denn bei der Einrichtung und Betreuung einer Betriebsrente für die Belegschaft entsteht ein zweistufiges Beratungsverhältnis.

Zunächst ist der Unternehmensleiter im Rahmen der sogenannten Arbeitgeberberatung verpflichtet die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorab prüfen zu lassen. Diese Arbeitgeberberatung befindet sich im Bereich der erlaubnispflichtigen Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, die grundsätzlich nur durch zugelassene Rechtsberater (Rentenberater, Rechtsanwälte) erbracht werden darf.

Dieser rechtsberatende Hintergrund resultiert für Arbeitgeber aus der arbeitsrechtlichen Verpflichtung als Versorgungsschuldner, die durch eine erteilte betriebliche Versorgungszusage ausgelöst wird.

Auch der BGH urteilte in einem ähnlichen Fall (Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 234/09 -, NJW-RR 2011, 1670):

Ein Unternehmensleiter muss sich beraten lassen, sofern er nicht über ausreichende persönliche Expertise verfügt. Vor allem fachkundiger Rechtsrat durch die hauseigenen Unternehmens-Juristen war bisher in diesem Zusammenhang sehr gefragt. Jedoch sagt der BGH auch, dass der Vorstand oder Geschäftsführer seinen Berater sorgfältig aussuchen muss. Der Berater hat ein qualifizierter Berufsträger zu sein, der unabhängig von Interessenkonflikten entscheidet. Gerade hier fehlt es oft den hauseigenen Unternehmensjuristen und vor allem den Versicherungsvertretern. Um als Firmenchef ohne Zweifel haftungsfrei zu agieren ist es daher unerlässlich einen externen Berufsträger zu beauftragen.

Die Arbeitgeber bzw. deren Personalleiter sind somit gut beraten, wenn Sie sich bei der Einrichtung, Bewertung, Überprüfung und Verwaltung ihrer Betriebsrentenverpflichtungen professionellen Rat einholen, um die entsprechenden Haftungsgefahren abwälzen zu können.

Der Deutsche bAV Service(www.deutscher-bav-service.de)koordiniert vor diesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere Beratung für Arbeitgeber und Betriebsräte und garantiert einhergehend hohe Kompetenz, Professionalität und standardisierte Abläufe.

Pressekontakt:

Deutscher bAV Service 
Ann Pöhler, Pressereferentin