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Schwäbische Zeitung: "Schweigen gilt nicht" - Kommentar zum Rassismus im Netz

Ravensburg (ots)

Sie tragen es vor sich her wie eine Monstranz, ihre Parole lautet: "Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!" Bei Facebook berufen sich Rechtsextreme und aggressive Kommentatoren gern auf das Grundgesetz, dessen fünfter Artikel besagt: "Jeder hat das Recht, seine Meinung (...) frei zu äußern." Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Und deshalb steht Facebook in der Pflicht, fremdenfeindliche Kommentare zu löschen.

Viele Beiträge, die vermeintlich besorgte Bürger schreiben, verstoßen gegen deutsches Recht. Was viele der Hetzer nicht wissen, die zu Hass anstacheln: Auch die freie Meinungsäußerung hat Grenzen - und zwar "in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze". So steht es im zweiten Absatz des Grundgesetz-Artikels, den viele der Aufwiegler außer Acht lassen.

Die Verantwortung allein bei Facebook abzuladen, greift indes zu kurz. Denn bei Diskussionen im Netz gilt, was auch auf der Straße gilt: Die Demokratie darf, die Bürger selbst dürfen Rechtsextremen nicht schweigsam das Feld überlassen. Sie müssen perfiden Parolen laut entgegentreten. Auch im Internet.

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