DZ Bank AG im Fokus: Wahlprüfsteine zum Anlegerschutz
SfA fühlt Parteien auf den Zahn
Bremen (ots) - Heute hat die Schutzvereinigung für Anleger (SfA) Wahlprüfsteine an die im Bundestag vertretenen Parteien versendet. "Mit dieser Aktion wollen wir endlich damit aufräumen, dass Banken die Gewinne einstreichen und Kapitalanleger leer ausgehen", begründet Angelika Jackwerth, SfA-Geschäftsführerin, diese Aktion.
Das Fass zum Überlaufen brachte schließlich die aktuelle Lage der DG-Fonds-Anleger. Rund 15.000 Anleger hatten sich in den 90er Jahren an den sogenannten DG-Fonds beteiligt, geschlossenen Immobilienfonds des genossenschaftlichen Finanzverbundes unter Führung der DG Bank (heute DZ Bank AG) sowie den Volks- und Raiffeisenbanken. Eingesammelt wurden auf diese Weise rund 1,13 Milliarden DM, etwa 578 Millionen Euro. Der Finanzverbund hat davon 133 Millionen Euro - also fast ein Viertel - für Gebühren, Provisionen und Entwicklungskosten kassiert. "Den Anlegern dagegen droht der Totalverlust", empört sich Jackwerth. Und wie Gutachter festgestellt hätten, konnten die überteuerten und mit extrem hohen Kosten belasteten Kapitalanlagen gar keinen Gewinn abwerfen, sondern waren von vornherein zum Scheitern verurteilt. "Dennoch spielen die genossenschaftlichen Banken, allen voran die DZ Bank AG, weiter auf Zeit und warten ab, bis sämtliche Ansprüche Anfang 2012 verjährt sind", erläutert Jackwerth die aktuelle Lage und kündigt an: "Solche Raubritterspiele auf Kosten der Privatanleger wollen wir künftig verhindern." In der SfA bündeln mehr als 800 geschädigte DG-Fonds-Anleger ihre Interessen.
Die SfA hat fünf Wahlprüfsteine formuliert und die Generalsekretäre und Bundesgeschäftsführer von CDU, CSU, FDP, SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke gebeten, Antworten auf die folgenden Fragen zu geben. 1. Der genossenschaftliche Finanzverbund, zu dem die DZ Bank AG und die Volks- und Raiffeisenbanken gehören, hat nachweislich tausende von Anlegern, die in DG-Fonds investiert haben, geschädigt. Das haben Gerichte in zahlreichen Urteilen bestätigt. Falschberatung und fehlerhafte Prospektangaben waren die Gründe. Müssen die DZ Bank AG sowie die Volks- und Raiffeisenbanken alle geschädigten Anlegern mit fairen Angeboten entgegenkommen oder muss aus Ihrer Sicht jeder einzelne Anleger klagen? 2. Die DZ Bank AG sowie die Volks- und Raiffeisenbanken sitzen das Problem mit den geschädigten Anlegern aus, weil Ende 2011 die Schadensersatzansprüche der Anleger verjähren. Wie ist dieses Verhalten aus der Sicht einer im Bundestag vertretenen Partei zu bewerten? 3. Derzeit müssen Anleger nachweisen, dass sie von Bankberatern oder freien Anlageberatern geschädigt wurden. Wir fordern die Umkehr der Beweislast, weil dadurch die Chancen des Anlegers auf eine rasche und kostengünstige außergerichtliche Einigung enorm gesteigert würden. Banken und Anlagevermittler sind dann gezwungen, ihre Anlageberatung sehr viel transparenter zu gestalten. Wie steht Ihre Partei dazu? 4. Das Thema Verjährungsfristen ist für Nicht-Juristen kaum nachvollziehbar. Wir fordern einfache und ausreichend lange Verjährungsfristen, weil geschädigte Anleger in der Regel erst nach einigen Jahren feststellen, dass sie in zweifelhafte Produkte investiert haben. Außerdem müssen sie wissen, wann und wie lange sie Ansprüche geltend machen können. Welchen Standpunkt vertritt Ihre Partei in Sachen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche? 5. Ist Ihre Partei mit den bisherigen Maßnahmen zum Anlegerschutz zufrieden oder fordern Sie weitergehende Maßnahmen? Wenn ja, welche?
Für Rückfragen:
Schutzvereinigung für Anleger e. V. Angelika Jackwerth Geschäftsführung Telefon: 0421-62 06 580 Mobil: 0173-2824196 info@sfa-verein.de

