Naumann zu Grünberg RA-GmbH: Studienplatz: Endspurt für Bewerbung und Einklagen bis kommenden Sonntag, den 15.07.2012! (BILD)

Studienplatz: Endspurt für Bewerbung und Einklagen bis kommenden Sonntag, den 15.07.2012! (BILD)

   

Hamburg (ots) - Bis 15.07.2012 müssen sich Neu-Abiturenten bei der Hochschulstart für Medizin und Zahnmedizin bewerben. Auch für Bachelor-Studiengänge wie z.B. Psychologie läuft am kommenden Sonntag die Bewerbungsfrist ab.

Doch auch Studienplatzbewerber, die kein Spitzenabitur erreicht haben und mit einer Ablehnung rechnen müssen, gibt es Hoffnung: Studienplätze lassen sich einklagen. "Die Abiturnote hat dabei grundsätzlich keine Bedeutung", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf das Einklagen von Studienplätzen spezialisiert hat. Wichtig ist jedoch seine weitere Information: "Die meisten Abiturienten glauben, dass sie gegen den Ablehnungsbescheid klagen müssen. Das ist aber falsch. Gestritten wird bereits vorher, nämlich um Plätze, die die Hochschulen zu Unrecht gar nicht in das Vergabesystem gemeldet haben." In einigen Bundesländern bestehen für die ersten Schritte der Studienplatzklage gesonderte Fristen. Und diese frühen Fristen laufen bereits am 15.07.2012 für das kommende Wintersemester ab. Später kann auch noch geklagt werden, aber eben nicht mehr an allen Hochschulen.

"Lieber vorher zum Anwalt", rät Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg daher den Bewerbern. Denn bis zum 15.07.2012 sind die Chancen einer Klage zumeist höher als zu dem Zeitpunkt, wenn die Ablehnungsbescheide schon da sind.

Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite www.uni-recht.de abrufbar.

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Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten 
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