Vechta (ots) - Das Urteil aus Karlsruhe zum Euro-Rettungsschirm ESM war nicht anders zu erwarten. Die höchsten Richter Deutschlands setzen mit ihrer Entscheidung ihre traditionelle Rechtsprechung zur Europa-Politik fort. Im Grundsatz gibt es grünes Licht, aber ein Dämpfer muss sein. Und der hatte auch gestern dieselbe Stoßrichtung: Es geht um die Wahrung der Rechte des Parlaments, des Deutschen Bundestags. Karlruhe ist eine neue Schärfung der Demokratie zu verdanken. Das ist in Zeiten der rapiden Wandlungen in Europa nicht nur ein sehr erfreuliches Ergebnis, sondern zugleich auch ein notwendiges.
Fest steht: Der ESM ist im Einklang mit dem deutschen Grundgesetz und die Haushaltshoheit des Bundestages war nicht beschnitten. Nicht minder bedeutend ist der Richtungspfeil, den die Verfassungshüter aufgestellt haben: Jede Änderung an der Haftungssumme Deutschlands bedarf der Zustimmung der Volksvertreter. Und: Der ESM unterliegt einer Informationspflicht. Das ist von zentraler Bedeutung. Schließlich geht es um sehr viel Steuergelder, deren Verwendung einer breiten Kontrolle bedarf.
Wichtig ist jetzt, dass schnell geklärt wird, ob auch die Europäische Zentralbank (EZB) dieser Informationspflicht unterliegen muss. Angesichts ihrer herausragenden Rolle bei der Euro-Rettung ist das ebenso wünschenswert wie notwendig. Ohne den ESM wäre der Euro möglicherweise bald gescheitert und dann die EU. Aber eine Rettung sollte es mit absoluter Transparenz geben.
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