Energieausweis wird für Nichtwohngebäude Pflicht / Viele private Eigentümer von Gewerbeimmobilien noch nicht vorbereitet
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25.06.2009, 11:24 Uhr
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Energieausweis wird für Nichtwohngebäude Pflicht / Viele private Eigentümer von Gewerbeimmobilien noch nicht vorbereitet
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Ab dem 1. Juli 2009 benötigen alle Nichtwohngebäude - das sind z. B. Warenhäuser, Supermärkte, Hotels sowie Büro- und Verwaltungsgebäude - einen Energieausweis, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Der Gebäudeeigentümer muss dieses Dokument spätestens auf Nachfrage dem potenziellen Interessenten vorlegen. In öffentlichen Nichtwohngebäuden wie Rathäusern, Schulen oder Krankenhäusern mit über 1.000 m² Nutzfläche und Publikumsverkehr muss der Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle aushängen.
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