Energieausweis wird für Nichtwohngebäude Pflicht / Viele private Eigentümer von Gewerbeimmobilien noch nicht vorbereitet



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Themen: Energie, Bau, Immobilien

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Technische Details

Dateiname:
Grafik_EAfürNWG_dena.JPG
Dateigröße:
0,4 MB (Hires)
Bildgröße:
1476x1181 (Hires)
Veröffentlicht:
25.06.2009, 11:24 Uhr
Erstellt am:
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Bildinformationen

Firma:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) (Pressemappe)
Meldungstitel:
Energieausweis wird für Nichtwohngebäude Pflicht / Viele private Eigentümer von Gewerbeimmobilien noch nicht vorbereitet
Bildüberschrift:
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Bildrechte:
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Fotograf:
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Objektbeschreibung:
Ab dem 1. Juli 2009 benötigen alle Nichtwohngebäude - das sind z. B. Warenhäuser, Supermärkte, Hotels sowie Büro- und Verwaltungsgebäude - einen Energieausweis, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Der Gebäudeeigentümer muss dieses Dokument spätestens auf Nachfrage dem potenziellen Interessenten vorlegen. In öffentlichen Nichtwohngebäuden wie Rathäusern, Schulen oder Krankenhäusern mit über 1.000 m² Nutzfläche und Publikumsverkehr muss der Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle aushängen.
Aufnahmeort:
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Schlagwörter:
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Kategorie:
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