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Sozialverband Deutschland (SoVD)

Sozialverband Deutschland: Keine Zuzahlung im Schlaflabor

Berlin (ots)

Die Krankenkassen dürfen bei einer auf die
Nachstunden beschränkten Untersuchung im Schlaflabor von den
Patienten keine Zuzahlung für vollstationäre Krankenhausbehandlung
erheben. Dies habe das Bundesversicherungsamt in Bonn (Aktenzeichen
II2 0756/01) auf Beschwerde eines Mitgliedes des Sozialverbandes
Deutschland (SoVD) festgestellt, teilte dessen Vizepräsident Sven
Picker mit. "Damit wird hoffentlich der weit verbreiteten Praxis der
Krankenkassen, die Schlafabnoe-Patienten rechtswidrig finanziell zu
belasten, ein Ende bereitet", erklärte Picker. Er rief die
betroffenen Patienten dazu auf, die in den letzten vier Jahren
geleisteten Zuzahlungen von den Krankenkassen zurückzufordern.
Das betroffene Mitglied des SoVD hatte sich Ende 2000 an zwei
aufeinander folgenden Nächten jeweils von 21.30 Uhr bis 6.00 Uhr im
Schlaflabor einer Universitätsklinik untersuchen lassen und dafür
einen Zuzahlungsbescheid seiner Krankenkasse für vier (!) Tage
erhalten. Den eingelegten Widerspruch hatte es damit begründet, dass
es sich bei dem auf die Nacht beschränkten Krankenhausaufenthalt um
eine typische teilstationäre - und damit zuzahlungsfreie -
Krankenhausbehandlung gehandelt habe. Dieser Auffassung hat sich das
Bundesversicherungsamt, die Aufsichtsbehörde für die bundesweit
tätigen Krankenkassen, jetzt angeschlossen.
Von der Schlafapnoe, einer Verlegung der Atemwege im Schlaf, die
zu Atemstillständen mit Aufwachreaktionen führt, ist nach Schätzungen
mehr als eine Million Menschen in Deutschland betroffen - vor allem
Schnarcher. Die ständige Unterbrechung des Schlafes hat nicht nur
Tagesmüdigkeit, Konzentrationsschwäche und Leistungsabfall zur Folge,
sondern begünstigt die Entstehung von Bluthochdruck und anderen
Herz-Kreislauf-Leiden bis hin zu Herzinfarkt und Schlaganfall.
V.i.S.d.P.: Hans-Jürgen Leutloff
SoVD-Bundesverband
Abteilung Sozialpolitik
Kurfürstenstr. 131/2.OG
10785 Berlin
Tel.: 030/26 39 10 40/41
Fax: 030/26 39 10 55
E-Mail:  hans-juergen.leutloff@sovd-sozialpolitik.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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