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Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim

BPOL-BadBentheim: Schwarzfahrer mit 15 Aliasnamen im beschleunigten Verfahren bestraft
Diebesgut sichergestellt

BPOL-BadBentheim: Schwarzfahrer mit 15 Aliasnamen im beschleunigten Verfahren bestraft / Diebesgut sichergestellt
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Osnabrück (ots)

Ein 27-jähriger Schwarzfahrer wurde heute vom Amtsgericht Osnabrück im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 200,- Euro verurteilt. Auch ein gestohlenes Handy hatte der Mann dabei.

Der Mann war Mittwochabend mit einem Regionalexpress von Bremen nach Osnabrück gefahren ohne einen gültigen Fahrschein zu besitzen. Außerdem konnte er sich nicht ausweisen war auf der Zugfahrt durch sein lautes Verhalten und häufiges spucken aufgefallen.

Bei Ankunft des Zuges gegen 21:23 Uhr wurde der stark alkoholisierte Mann bereits von Beamten der Bundespolizei erwartet. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,77 Promille.

Bei der Feststellung seiner Identität fanden die Bundespolizisten heraus, dass der 27-jährige Marokkaner insgesamt 15 Aliasnamen benutzt. Allein der Bundespolizei sind dieses Jahr 18 Fälle bekannt, in denen er einer Straftat verdächtig ist. Darunter allein 13mal wegen Erschleichen von Leistungen. Des Weiteren wurde er zur Aufenthaltsermittlung von der Justiz gesucht. Bei der Durchsuchung des 27-Jährigen fanden die Beamten außerdem ein Mobiltelefon, das aus einem kurz zuvor begangenen Diebstahl stammte.

Nach Sachvortrag durch die Bundespolizei entschied die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Festnahme des 27-Jährigen zur Durchführung eines beschleunigten Strafverfahrens. Heute Nachmittag erfolgte die Vorführung des Mannes beim Amtsgericht Osnabrück zur sofortigen Hauptverhandlung und die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 200,- Euro, die er in 40 Raten zu je 5,- Euro begleichen darf.

Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des Strafverfahrens und hat den Vorteil, dass einfache Fälle schneller abgeschlossen werden können und die Strafe unmittelbar "auf dem Fuße" folgt. Es kommt häufig bei einfach gelagerten Sachverhalten zur Anwendung, wenn neben einer klaren Beweislage ein dringender Tatverdacht besteht.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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